Wechsel von Haushaltsgemeinschaft zur Bedarfsgemeinschaft?

4 Antworten

Ich habe die Antworten gelesen und meine, Homer123 sollte einer Sanktionierung unbedingt vorbeugen und(vor einer übereilten Eigenkündigung) das Gespräch mit dem zuständigen Fallmanager suchen. 

Da viele Entscheidungen Einzelfallenscheidungen des Sachbearbeiters sind, wäre eine Beratung dringend anzuraten. 

Falls die Arbeit körperlich zu anstrengend für Dich ist, sprich mit Deinem Arzt und frage ihn, ob er Dir bescheinigen kann, dass die Arbeit für Dich gesundheitsschädigend ist.

Ob mit oder ohne eine solche Bescheinigung geh zum Jobcenter, besprich das dort und bitte um Erlaubnis, die Arbeitsstelle zu kündigen (das muss man Dir dann schriftlich geben). - Erst dann kannst Du die Arbeit kündigen, ohne dass Du eine Sperrfrist bekommst. Bei Kündigung ohne Erlaubnis vom Jobenter würdest Du Dich mutwillig arm machen, was eine Sperrfrist nach sich zieht.

Wenn Du dies beim Jobcenter besprichst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen und anderen reingebe - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.

.

ACHTUNG! sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Gaenseliesel  18.07.2017, 18:32

DH cyracus ! 

....alles war, ist und bleibt aktuell !  :-))

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Brigi123  18.07.2017, 21:36

Also ich wollte einem so jungen Menschen nicht zu einer Krankschreibung raten, obwohl ich natürlich auch daran gedacht habe.

Eine andere Möglichkeit wäre es evtl., die eventuelle Sperrfrist mit einem Minijob plus Kindergeld zu überbrücken. Ob das hinkommt, hängt von der Miethöhe ab.

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cyracus  18.07.2017, 23:32
@Brigi123

@Gaenseliesel und @Brigi, liebe Grüße.

Solch eine ärztliche Bescheinigung ist ja nicht gleichbedeutend mit Krankschreibung. - Angenommen (= Beispiel), es handelt sich um einen zart gebauten Mann, und er muss schwere Lasten schleppen. Er ist dadurch (noch) nicht krank, aber die Arbeit ist eindeutig gesundheitsschädigend. Dann kann der Arzt ihm das ja bestätigen.

Oder er wird schwer gemobbt und ist dadurch psychisch fix und alle, aber (noch) nicht erkrankt. Auch dann könnte eine Bescheinigung helfen (Achtung @Homer123, dies ist keine Ermunterung, entsprechend beim Arzt zu "filmen").

So eine Sperre ist ja dann in der Jobcenter-Akte vermerkt - ich kann mir vorstellen, das macht sich für die Zukunft nicht besonders gut. Mitarbeiter des Jobcenters haben das ja dann im Computer, und das ist sicherlich nicht versteckt vermerkt.

Besser finde ich ein offenes Gespräch mit dem Fallmanager, und bestenfalls mit so einem Ämterlotsen an der Seite.

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Gaenseliesel  18.07.2017, 23:50
@cyracus

genau so ist es ! Warum unnötigen Ärger heraufbeschwören, wenn etwas sachlich zu klären geht. 

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Deine Mutter muss dem Jobcenter melden, dass Du ab dem Tag x wieder ohne Einkommen bist und Euer ALGII wird neu berechnet.

Brigi123  17.07.2017, 21:31

Und für 18-jährige gibt es keine dreimonatige Sperrfrist, wenn man selbst kündigt?

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Primus  17.07.2017, 21:45
@Brigi123

Schon, aber sobald  ein „wichtiger Grund“ vorliegt, wird dieser meist akzeptiert.

 Dieser Grund wird mit anderen Maßstäben gemessen als im Fall der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung.

 Bei den steuerfinanzierten Hartz-IV-Leistungen sind die Anforderungen an den wichtigen Grund nämlich geringer anzusetzen (Az: L 3 AS 159/12)

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cyracus  18.07.2017, 17:41

Hallo Primus, das sicherste ist, sich die Kündigung vom Jobcenter genehmigen zu lassen.

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Also ich befürchte, dass Du Dich in einer schwierigen Situation befindest.

Was für einen jungen Erwachsenen mit Ämter-unabhängigen Eltern völlig normal wäre (“Ich fang mal in der Fabrik an und merke dann: das ist es nicht. Eigentlich will ich ja studieren, ich pausiere erst mal“), das kannst Du hier wohl nicht so einfach machen.

Bei ALG-II bekommt man eine dreimonatige Sperrfrist, wenn man selbst kündigt.Wenn Du also zum 1.8. kündigst, würdest Du erst ab dem 1.11. in den ALG-II-Bezug miteinberechnet werden. Jetzt mal unabhängig von Kündigungsfristen.

Wenn mich jemand korrigieren könnte, wäre es ja schön. Ich fürchte nein.

Außerdem würde ich mich nochmal etwas genauer mit dem Kindergeldanspruch auseinandersetzen, das ist aber Aufgabe Deiner Mutter.

Wenn Du keinen Studienplatz zum Herbstsemester hast, solltest Du Dich evtl. ausbildungssuchend melden bei der Agentur für Arbeit. Auch, wenn Du studieren willst. Jedenfalls wäre es ja blöd, wenn es zu Rückforderungen der Familienkasse kommen würde.

Primus  17.07.2017, 22:04

Sorry, aber ich sehe das etwas anders. Lie Dir doch bitte mal folgendes durch. Eventuell bin ich ja auf dem Holzweg:

http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/sanktionen-bei-hartz-iv-empfaengern-lsg-rheinland-pfalz-vom-26-juni-2012-az-l-3-as-15912/

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Brigi123  17.07.2017, 22:13
@Primus

Interessantes Urteil, Danke Primus.

 Aber wird hier jemand gemobbt? 

Ich verstehe natürlich den Grund dieses jungen Menschen, aber ob das jobcenter das auch so sehen wird? Faktisch ist der Grund “die Arbeit ist nicht so geeignet für mich“, das könnte gegenüber dem jobcenter schon etwas schwierig werden.

Vielleicht äußern sich ja noch andere.

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Primus  17.07.2017, 22:18
@Brigi123

Naja, gemobbt nicht gerade, aber man müsste wissen, was unter katastrophalen Arbeitsbedingungen zu verstehen ist.

Du hast recht - warten wir auf andere Antworten ;-)

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cyracus  18.07.2017, 17:49
@Primus

Ja, wie so oft werden in der Frage die genaueren Begleitumstände nicht beschrieben, die uns helfen würden, korrekt zu antworten.

Die Sache mit dem Arzt besprechen (körperlich zu anstrengend? Mobbing?), und mit oder ohne ärztlche Bescheinigung im Jobenter in Begleitung eines Ämterlotsens die Sache besprechen.

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