Bedarfsgemeinschaft - Familie Hartz 4 - Vater soll ausziehen?
Es geht um Folgendes. Vater, Mutter und die Tochter wohnen in einer etwa 55 qm 2 ZKB Wohnung. Die Familie bezieht Hartz 4. Für jede Person wird also ein bestsimmter Satz auf die Miete angerechnet.
Was passiert nun, wenn die Mutter sich von Ihrem Mann trennen möchte, muß sie dann auch aus der Wohnung ausziehen, oder darf sie weiterhin mit Ihrer Tochter in der Wohnung bleiben? Der Vater nimmt die Wohnung und den evtl. Auszug als Druckmittel.
Kann das Jobcenter die Beiden zum Auszug zwingen? Oder wird hier eher milde entschieden? Wie wird hier vorgegangen?
Ich muß wohl noch dazu schreiben, dass es sich um syrische Landsleute handelt und eine Wohnungssuche sich sowieso schon sehr schwer gestalten. Diese Wohnung war ein Glücksgriff.
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
2 Antworten
Erst einmal müßte man beim jobcenter den Mietsatz für zwei Personen erfragen. Liegt die Miete nach Auszug des Vaters darüber, so wird das jobcenter zum Umzug auffordern. Aber sechs Monate lang muß es die bisherige Miete übernehmen. Danach wird nur noch der Satz für zwei Personen übernommen, der Familie fehlt also Geld.. Wenn die Differenz nur gering ist, kann man ja evtl. trotzdem dort bleiben. Das jobcenter muß die Umzugskosten übernehmen, wenn es zum Umzug auffordert.
Hallo,
ganz einfach.......der Vater besorgt sich einen Termin beim JC, klärt dort die familiäre Situation und holt sich die Genehmigung zur Wohnungssuche.
Die Mutter bleibt mit Tochter in der ohnehin kleinen Wohnung (muss nicht ausziehen !) Sobald der Vater für seine eigene Wohnung den Mietvertrag unterschrieben hat, muss die Mutter diese Änderung der Wohnverhältnisse dem JC mitteilen.
zu: "Oder wird hier eher milde entschieden?"
Das braucht es gar nicht. Es kommt u.a. auch auf die * Dringlichkeit * an. Ist ein Zusammenleben absolut nicht möglich (zB. Gewalt) hat die Mutter die Möglichkeit bzw. kann versuchen darauf Einfluss zu nehmen.
Ob Syrer oder Deutsche, die Nationalität spielt hierbei keine Rolle.
So isses ! Der Vater fällt dann nur aus eurer Berechnung heraus.
Bei der momentanen Wohnungsgröße wird sich wohl kaum etwas für Mutter und Tochter gravierend ändern, selbst wenn der Vater nicht mehr zur BG zählt.
Also auch, wenn die Mietkosten dann mehr betragen würden, als der Satz den das JC normalerweise übernimmt?