Bedarfsgemeinschaft - Familie Hartz 4 - Vater soll ausziehen?

2 Antworten

Erst einmal müßte man beim jobcenter den Mietsatz für zwei Personen erfragen. Liegt die Miete nach Auszug des Vaters darüber, so wird das jobcenter zum Umzug auffordern. Aber sechs Monate lang muß es die bisherige Miete übernehmen. Danach wird nur noch der Satz für zwei Personen übernommen, der Familie fehlt also Geld.. Wenn die Differenz nur gering ist, kann man ja evtl. trotzdem dort bleiben. Das jobcenter muß die Umzugskosten übernehmen, wenn es zum Umzug auffordert.

Hallo,

ganz einfach.......der Vater besorgt sich einen Termin beim JC, klärt dort die familiäre Situation und holt sich die Genehmigung zur Wohnungssuche.

Die Mutter bleibt mit Tochter in der ohnehin kleinen Wohnung (muss nicht ausziehen !) Sobald der Vater für seine eigene Wohnung den Mietvertrag unterschrieben hat, muss die Mutter diese Änderung der Wohnverhältnisse dem JC mitteilen.

zu: "Oder wird hier eher milde entschieden?" 

Das braucht es gar nicht. Es kommt u.a. auch auf die * Dringlichkeit * an. Ist ein Zusammenleben absolut nicht möglich (zB. Gewalt) hat die Mutter die Möglichkeit bzw. kann versuchen darauf Einfluss zu nehmen.  

Ob Syrer oder Deutsche, die Nationalität spielt hierbei keine Rolle. 

Also auch,  wenn die Mietkosten dann mehr betragen würden,  als der Satz den das JC normalerweise übernimmt? 

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@Tanja89

So isses ! Der Vater fällt dann nur aus eurer Berechnung heraus.

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@Tanja89

nein, dann nach sechs Monaten nicht mehr, wenn der Satz für zwei Personen überschritten wird.

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@Brigi123

Bei der momentanen Wohnungsgröße wird sich wohl kaum etwas für Mutter und Tochter gravierend ändern, selbst wenn der Vater nicht mehr zur BG zählt. 

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