Hallo!Meine Tochter ist 20Jahre alt,und wohnt noch bei mir Zuhause.Aber eigentlich ist sie mehr oder weniger woanders!Sie hat keinen Schulabschluss und auch ke?
Hallo!Meine Tochter ist 20 Jahre und wohnt noch bei mir Zuhause!!Eigentlich ist sie kaum da,aber gemeldet bei mir!Sie hat keinen Schulabschluss und keine Ausbildung!Dies Jahr im Februar hatte sie eine Arbeitsstelle wo bei dir nach 3 Monaten wieder gekündigt worden ist!Sie ist nicht mehr hingegangen!Es haben sich bei Ihr jetzt ganz viele Schulden zusammen gesammelt,die sie aber nicht bezahlen kann!Denn sie bekommt kein hartz 4 da ich als Mutter zu viel verdiene!Kindergeld kriegt sie auch nicht!Jetzt meine Frage!Bin ich jetzt verpflichtet diese Schulden auszugleichen, da wir ja irgendwie eine Bedarfsgemeinschaft sind!
Danke schon mal im voraus!
2 Antworten
Nein, natürlich bist Du nicht verpflichtet, für die Schulden Deiner seit 2 Jahren volljährigen Tochter geradezustehen.
@wilees hat das schon gut beantwortet.
Mir scheint, Deine Tochter muss noch viel lernen, wie das Leben funktioniert, aber das muss ich Dir wohl nicht erzählen.
Ich habe seitdem meine Tochter 12 Jahre ist,massive Probleme mit Ihr!Falscher Umgang etc.!Ich dachte aber,wenn Sie älter wird,dass Sie die Kurve nochmal kriegt!Aber leider ist dies nicht eingetroffen 😐!Und Sie wohnt immer noch bei mir,naja mehr oder weniger ist Sie eher gemeldet bei mir!Da Sie woanders rumhaust 😞Aber vielen lieben Dank für die Antworten.. jetzt bin ich etwas beruhigter!!!
Ganz einfach .... Töchterchen ist volljährig / erwachsen, also wird sie .... und sicherlich nicht Du .... mit ihren Schulden und den daraus resultierenden Negativeinträgen in ihrer Schufa zurechtkommen müssen.
Hinsichtlich des Themas "Bedarfsgemeinschaft" ..... Du musst ihr "im Prinzip" nach den Vorgaben von SGB II derzeit Kost und Logis gewähren , aber keinen Cent darüber hinaus .... sprich auch kein Taschen- und/oder Bekleidungsgeld ...... wenn sie etwas möchte .... sie kann arbeiten gehen. Ansonsten wenn sie doch ehedem nicht mehr bei Dir aufhält .... Du kannst sie - unter der Devise .... ein Zusammenleben ist nicht mehr möglich .....auch gänzlich an die frische Luft setzen.
Taucht irgendwann ein Gerichtsvollzieher auf ..... dann brauchst Du diesen max. in ihr Zimmer lassen ..... ich schätze kaum, dass es dort etwas Pfändbares geben wird.
Ich hoffe,dass Sie damit Recht haben!!Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!