Student in bedarfsgemeinschaft?
hallo ich bin Student und meine Muter ist hartz 4 empfängerin, nun bin ich mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft, leider, vom jobcenter kriege ich, außer etwas wohngeld, keine weiteren Leistungen, da ich ja Student bin. Nun habe ich noch einen Nebenjob und verdiene mir etwas dazu, das Jobcenter will jetzt von mir Kontoauszüge und Gehaltsabrechnung, meine Mutter hat meine Arbeit denen ja gemeldet, aber muss ich ihnen jetzt alles nachweisen? ich meine ich kriege ja keine leistungen von denen, nur weil ich mit meiner mutter in eine BG bin. Was würde passieren wenn ich denen nichts nachweisen werde?
2 Antworten
Hallo,
" Was würde passieren wenn ich denen nichts nachweisen werde? "
......diese Variante ist absolut nicht zu empfehlen !
Dazu:
ansonsten kannst du dich hier einmal einlesen.
http://www.gutefrage.net/frage/bedarfsgemeinschaft-bei-bafoeg-und-alg2
und ebenfalls passend zu deiner Situation:
Deine Entscheidung - du hast gefragt, ich habe geantwortet !
.......kommt der Betrug heraus und ein Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden, kannst du ja immer noch einen Rechtsanwalt nehmen. Als Student mit Nebenjob sollte man das finanzielle Polster haben. ;-)))
Nicht vergessen, du solltest aber auch an deine Mutter denken und sie in deinen Plan fairerweise einweihen, denn sie sitzt im selben Boot !
Hallo, die sache ist die, dass ich keine sozial leistungen von denen beziehe, sondern nur meine mutter!!!
......nun bin ich mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft, leider, vom jobcenter kriege ich, außer etwas wohngeld,
was ist denn Wohngeld innerhalb einer BG in deinen Augen ?
rein persönlich, verstehe ich den Grund deiner Frage natürlich ;-)
Ja, das muss man, auch wenn es manchmal schwer fällt. Das AlG 2 ist genau wie das Wohngeld eine soziale Leistung die nur Bedürftigen Personen gewährt werden kann, deshalb auch „Bedarfsgemeinschaft“.
Für viele Menschen ist es entwürdigend ihre finanziellen Verhältnisse und ihr Einkommen völlig offen zu legen.
Aber wie bitte sonst kann die Behörde prüfen ob ein Anspruch besteht und wenn ja in welcher Höhe ?
Darüber hinaus ist jede Sozialleistung als Hilfe zur Selbsthilfe und als temporäre Unterstützung gedacht.
Hallo, die sache ist die, dass ich keine sozial leistungen von denen beziehe, sondern nur meine mutter!!!
„nun bin ich mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft, leider, vom jobcenter kriege ich, außer etwas wohngeld, keine weiteren Leistungen …“
ist mir egal, ich zeige denen gar nichts