Alleinerbe - aber keine Ahnung ob Guthaben oder Schulden

3 Antworten

Na, es muss ja einen geben, der Die Beerdigung organisiert hat, der die Wohnungsschlüssel hat, oder die Wohnung entrümpelt hat.

Man muss sich da schon selbst kümmern und in den Kontoauszügen des Verstorbenen nachsehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
SabineSe 
Fragesteller
 18.07.2014, 20:45

Er war zuletzt im Altenheim. Sie war auch schon dort, bekam aber keine Antwort. Es gibt eine Tochter, die aber schon seit vielen Jahren im Ausland lebt und zu der er wohl ein sehr zerrüttetes Verhältnis hatte. In dem Schreiben vom Gericht steht auch, dass dieser Tochter ein Pflichteil zusteht. Ja klar, in die Kontoauszüge könnte man schon schauen... wenn man denn wüsste wo sie sind. Sie weiß es aber nicht, das Einzige was sie hat, ist das Schreiben vom Nachlaßgericht und eine Kopie des Testament.

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Snooopy155  18.07.2014, 21:28
@SabineSe

Das Altenheim wude ja durch eine Überweisung von einer Bank bezahlt. Diese Auskunft, welche Bank das war muß das Altersheim ja herausrücken. So kann man zumindest herausfinden, welche Bank seine Hausbank war.

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SabineSe 
Fragesteller
 18.07.2014, 21:36
@Snooopy155

Nein, das Altersheim gibt keinerlei Auskünfte. Dort beruft man sich darauf, dass sie ja nicht mit dem Verstorbenen verheiratet oder verwandt war.

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wfwbinder  19.07.2014, 11:55
@SabineSe

@SabineSe

Sie geht mit dem Testament zum Amtsgericht. Sie beantragt und bekommt einen Erbschein.

Mit dem Erbschein bekommt sie jede Auskunft, die sie braucht.

Das Altenheim muss ihr dann auch die Dinge wie die Kontoauszüge aushändigen.

Eventuell haben die ja die Sachen an die Tochter ausgehändigt (was nicht zu beanstanden wäre, denn sie wäre vom Anschein her die Erbin). Dann müßte man ihr das zumindest sagen.

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Sabine

So gut wie niemals aktualisiert der Erblasser kurz vor seinem Tode sein Testament um eine Auflistung seines Aktivvermögens, wie z.B.

Bargeld, Haushaltsgegenstände, Kunstgegenstände, Guthaben auf Bankkonten, Schmuck, Grundstückseigentum, Geschäftsanteile;

und seines Passivvermögens, wie z.B.

Verbindlichkeiten, Schulden.

Es ist nun Sache der testamentarisch als Alleinerbin eingesetzten Freundin nachzuforschen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass Pflichtsteilberechtigte auftauchen und Ansprüche (in Geld) geltend machen.

Die Haftung der Erbin bezieht sich auf den Nachlass, aber auch auf ihr Eigenvermögen. Die Gläubiger können also Befriedigung aus b e i d e n Vermögensmassen verlangen und auch die Zwangsvollstreckung herbeiführen.

Das Gesetz sieht aber vor, dass durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren die Haftung auf den Nachlass beschränkt wird, die Freundin also nicht mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen haftet. Hinweise zur Nachlassverwaltung liegen dir bereits vor..

Tatsächlich ist deine Freundin selbst verpflichtet, sich innerhalb von 6 Wochen einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen :-)

Entweder hat sie persönlich Zugnag zu seinen Unterlagen oder bitte Angehörige darum, den zu bekommen. Den Namen (s)einer Bank und Konteneinsicht bekommt man leicht, eine Liste der Verbindlichkeiten oder anderer Sparkonten zu erstellen ist umso schwerer :-O

Im Zweifel wäre sie gut beraten, innerhalb der Frist einen Nachlassverwaltung zu beantragen, um nicht mit eigenem Vermögen für etwaige Schulden zu haften.

Bei erkennbarer Überschuldung sollte sie den Nachlass ausschlagen.

G imager761