MMahnverfahren erst nach Zahlung eingeleitet. Muss ich die Gebühren bezahlen?

3 Antworten

Natürlich war es von dem Gläubiger/seinem Anwalt nicht in Ordnung, im Juli einen Mahnbescheid zu beantragen, wenn Du Ende Mai gezahlt hast.

Auf der anderen Seite bist Du zumindest für einen Teil der kosten auf jeden Fall verantwortlich, denn wenn Du zumindest auf den Mahnbescheid mit Widerspruch reagiert hättest und den Zahlungsbeleg vorgelegt hättest, wäre der Vollstreckungsbescheid obsolet gewesen.

Erstmal danke für die Antworten ! ja ich weiß ich hätte Einspruch einlegen müssen, allerdings sind die Bescheide so formuliert dass man glaubt man würde noch weitere Kosten auslösen.

 Außerdem dachte ich dass der Mandant dergestalt auf den Anwalt einwirken würde dass dieser auf seine Forderungen nicht mehr weiter bestehen würde.

Ich hatte etliche Telefonate mit der betreffenden Firma geführt.

 ich wäre ja durchaus bereit die entstandenen Anwaltsgebühren zu bezahlen (noch vor der Erstellung des Mahnbescheids) aber der Anwalt besteht auf der Gesamtsumme.

Und außerdem wurmt mich die ganze Geschichte irgendwie auch.

 Hat noch jemand eine Idee? also mir geht es darum zu wissen ob ich auch die Kosten für den meiner Meinung nach hinfälligen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid bezahlen muss?

Vielen Dank schon mal.

Nochmal - wo ist die Kohle ?!

1
@Impact

Wie ich ja schon in der Frage schrieb, habe ich die Urschuld am 29.05.17 direkt an den Gläubiger gezahlt. Der Eingang wurde auch bestätigt und der Fall war damit eigentlich für diesen "erledigt". Es wurde allerdings nicht dem Anwalt mitgeteilt! Dieser beantragte dann wohl in der Annahme die Schuld wäre noch offen, den Mahnbescheid.

0

Wenn Du gezahlt hättest, wäre das Mahnverfahren nicht eingeleitet worden.

Überprüfe, wo Dein Geld geblieben ist und melde Dich dann wieder.