Vorzeitiges Erbe, Ausgleichzahlung, Abzug Wohnrecht?

2 Antworten

DEine Berechnung des Wertes des Wohnrechts ist (zumindest für steuerliche Zwecke) falsch.

Privat, also für die Ausgleichszahlung in der Familie, kann man natürlich rechnen wie man will.

Für die Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung, oder Leistung gibt es Tabellen.

Aus der Lebenserwartung schliße ich Alter 69. Der Vervielfältiger wäre für eine weibliche Person 11,486. Somit bei einer nettokaltmiete von 7.680,- Euro, also 88.212,48 Euro.

Ausserdem erscheint mir die Miete für ein Haus im Wert von 400.000,- Euro sehr gering. Das wäre die 52fache Jahressmiete. Einfamilienhäuser werden meist mit ca. der 30-40fachen Jahresmiete gehandelt.

Ausserdem würde ich die Zahlung über die Eltern abwickeln. Also der, der das Haus bekommt gibt Geld an die Eltern und die zahlen dem anderen Kind einen Ausgleich.

gibt weniger Ärger in der Schenkungssteuer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du solltest nicht davon ausgehen, dass Gutachter falsche Gutachten machen. Man lässt die ja deshalb anfertigen, weil man sich uneinig ist. Der Wert alter Häuser bemisst sich vor allem nach der Lage.

Zunächst müssen Eltern nicht gerecht sein und viele sind nicht gerecht oder haben ihre ganz eigenen Vorstellugnen von Gerechtigkeit. Es ist also deren Sache, ob Kind1 Kind 2 abfinden soll oder nicht. Kind 2 hat - jenseits der Pflichtteile, die aber erst im Erbfall von Bedeutung sind - keinen Rechtsanspruch auf irgendwas.

Wenn sie gerecht sein wollen, müsste das lebenslange Wohnrecht entweder im Gutachten abgezogen werden (vielleicht wurde das gemacht und vielleicht kommt dir der Wert deshalb niedrig vor) oder der Wert des Wohnrechtes müsste danach abgezogen werden. Sonst würde Kind 1 übervorteilt.

Danke für ihre Rückmeldung. Wäre Ihrer Meinung nach die folgende Rechnung fair bzw. würde so in der Regel angewandt:

Wert 400.000,00 €

Kaltmiete pro qm 8€

Fläche 80qm

Kaltmiete pro Jahr somit 7680€

Zu erwartende Lebenszeit nach Statistik 18 Jahre

Wohnrecht somit 138.240,00€

Würde eine Ausgleichszahlung in diesem Beispiel von 130.880,00€ ergeben.

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@Finanzfrage507

Ich habe zu selten damit zu tun, um eine fundierte Auskunft zu geben. Gutachter können das.

Fakt ist, dass dann, wenn die Eltern noch in den 70ern sind, also statistisch noch 18 Jahre vor sich haben, jeder für ein lebenslanges Wohnrecht ordentliche Abschläge machen würde.

Möchtest du mit Kind 1 tauschen? Glaubst du, dass sich ein fremder Dritter findet, der trotz eines lebenslange Wohnrechts für deine Eltern mehr bezahlen würde?

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