Ehemalige Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten-Nachzahlung nicht?

Hallo!

Wir haben August diesen Jahres unsere Nebenkostenabrechnung aus 2022 bekommen, in der wir ca. 300€ nachzahlen mussten.

Wir sind eine 3er-WG und vergangenes Jahr ist unsere Mitbewohnerin ausgezogen.
Als ich der alten Mitbewohnerin geschrieben habe, hatte sie darum gebeten, dass wir mit ihren Anteil von 100€ etwas runtergehen, da sie die letzten 2 Monate kaum bis gar nicht zu Hause gewesen ist und ob es nicht möglich sei, dass sie uns das in ein paar Monaten überweist, da sie aktuell das Geld dafür eigentlich nicht hätte.
Der bitte sind wir nachgegangen und ich habe ihr 65€ als unterste Grenze gegeben, da wir schon eine Stromkostennachzahlung von 200€ hatten, die mein Mitbewohner und ich zu zweit aufgeteilt haben (studieren beide Informatik, und saßen dementsprechend auch viel vorm PC).

Nun sind ein paar Monate vergangen und ich habe bereits zwei mal nachgehakt und ihr beim zweiten Mal eine Deadline bis zum 1.12 gesetzt, jedoch hat sie beide Male einfach nicht geantwortet.

Nun geht es mir viel weniger um die 65€, als darum, dass ich es als eine absolute Frechheit von ihr empfinde, dass sie einfach nicht mehr antwortet und denkt, es würde sich so schon im Sande verlaufen.

Am liebsten würde ich ihr eine Abmahnung schicken, die 30€ kostet, in der ich die gesamten 100€ verlange, einfach weil so etwas meines Erachtens nach nicht in Ordnung ist.

Was haltet ihr davon? Sollte ich noch einmal 7 Tage Zeit geben und ansonsten mit der Mahnung drohen? Kann man über solch einen "kleinen" Geldbetrag überhaupt eine Mahnung verschicken? Immerhin sind wir trotzdem noch Studenten und haben jetzt auch nicht ohne Ende Kohle...

Würde mich über Ratschläge freuen!

LG

Nachzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, WG
Jobcenter rechnet fälschlicherweise Unterhaltsvorschuss Leistung an?

Hallo ihr lieben

Vielleicht hat jemand Erfahrung oder kennt sich aus

Ich habe im Dezember 2020 ein Kind bekommen.

Zu der Zeit war ich im Leitungs Bezug des Jobcenters (& bin es auch jetzt noch).

Seit nun 22 Monaten rechnet mir das Jobcenter 177 Euro Unterhaltsvorschuss Leistungen voll auf meinen Regelsatz als Einkommen an & das obwohl ich nachweislich in den vergangenen 22 Monaten weder UVG noch andere Unterhalts Leistungen erhalten/bezogen habe.

Das zuständige Amt für UVG Leistungen hat dies auch bestätigt beim Jobcenter.

Ich habe per Email darauf aufmerksam gemacht und darum gebeten dies zu prüfen (nach einem Telefonat mit der Hotline und dem Hinweis ich möge eine Email Schicken).

22 Monate a 177 Euro ergeben eine Gesamtsumme von unfassbaren

3894€ (!!!!!)

Die mir fälschlicherweise von meinem Regelsatz über die vergangenen Monate abgezogen wurden.

Nun ist meine Frage , hatte jemand bereits eine ähnliche Situation? Gab es eine Nachzahlung? Oder "Pech" gehabt.

UVG habe ich im Oktober 2022 nun beantragen können nachdem der Erzeuger die Vaterschaft endlich anerkannt hat (und nein vorher Bestand kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss -antrag habe ich 2021 bereits schon einmal gestellt, Ablehnung liegt mir & auch dem Jobcenter vor)

Vielleicht hat auch jemand Tipps was ich machen kann um zu meinem Recht zu kommen?

Liebe Grüße und bleibt alle gesund

Agentur für Arbeit, jobcenter, Nachzahlung, unterhaltsvorschuss
Rückerstattung Kirchensteuer wg. zu unrecht abgezogener Beträge?

Hi zusammen,

ich bin 2018 aus der Kirche ausgetreten, soweit alles gut. Nach einem Arbeitgeberwechsel 2019 wurde mir dann jedoch plötzlich fröhlich Kirchensteuer abgezogen, jeden Monat. Mein damaliger Steuerberater hat sich dann dahinter geklemmt und 2020 bekam ich dann die Info (von der Kirchensteuerstelle beim FA) dass "die zu Unrecht einbehaltene Kirchenlohnsteuer über meine Einkommenssteuer-Erklärung erstattet wird". Ist 2021 auch passiert. Da habe ich die knapp 2 Jahre zu viel gezahlten Beträge zurückbekommen.

Nun folgende Problematik: Ich sitze an meiner Steuererklärung für 2020 und versuch das über bekannte "Tools / Anbieter". Sobald ich eingebe, dass ich letztes Jahr eine Rückerstattung Kirchensteuer erhalten habe, steht da plötzlich, dass ich Geld NACHZAHLEN muss. Trotz Homeoffice-Pauschale die mir zusteht etc.

Ich verstehe das nicht - ich bekomme letztes Jahr Geld zurück, was mir FÄLSCHLICHERWEISE 2 Jahre lang berechnet wurde - und soll deswegen jetzt nachzahlen? Oder muss ich das mit der Erstattung anders angeben..?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.. Kollegen / Freunde mit gleichen Voraussetzungen (Gehalt, Steuerklasse, Homeoffice etc., nur OHNE diese Rückerstattung) bekommen noch Geld zurück und ich muss nachzahlen, nur weil mir etwas erstattet wurde, was mir aufgrund eines Fehlers des FA lange Zeit berechnet wurde?

Kirchensteuer, Nachzahlung, Steuererklärung, Steuern
Über 4000€ Nachzahlung bei der BARMER?

Moin Moin,

Ich bin seit 07/2020 arbeitslos. Mein Arbeitsvertrag wurde leider nicht verlängert, was auch von dem Arbeitgeber gemeldet wurde. Leider habe ich bis dato Probleme einen Job zu finden, aus unterschiedlichen Gründen. Ich habe mich bei der Arbeitsagentur auch nicht gemeldet. Zusammenfassend kann man sagen, dass die letzten Monate etwas deprimierend waren, der Lockdown hat alles nochmal etwas erschwert. Am 09/2020 bin ich 23 geworden und ich lebe noch bei meinen Eltern. Vor ungefähr einem Monat habe ich einen Brief von der Barmer/meiner Krankenversicherung bekommen, dass ich Nachzahlungen der letzten 4 Monate tätigen muss, die sich mittlerweile auf fast 4000€ belaufen. Die ersten Mahnbriefe wurden anscheinend verlegt und sind in Vergessenheit geraten. Ich beziehe weder Arbeitslosengeld oder sonst etwas. (Da fragt man sich, warum man fürs' Existieren bezahlen muss? Ich schade dem Staat nicht, aber werde auf übelste abgezogen. Wieso muss man sich pflichtversichern? Ich dachte Deutschland wär ein freies Land? Ich kann doch für mich entscheiden, ob ich mich versichern lassen will und oder nicht. Dann wundert man sich immer wieder warum soviele Menschen HarztIV beziehen und schwarzarbeiten.)

Man konnte die Briefformulare auch Online ausfüllen und abschicken was ich auch gemacht habe. Heute (20.01.2021) habe ich wieder einen Brief erhalten, dass ich wieder ca. 900€ zahlen solle, obwohl ich online angegeben habe, dass ich seit 07/2020 arbeitslos bin.

Meine eigentlich Frage wäre: 

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass ich diese Mahngebühren senken kann? 

(Bitte keine unnötigen Kommentare wie:

"dAs iSt DoCh NiChT sO sChWeR, SiCh EiNfAcH dRuM zU KüMmErN" oder "seLbEr ScHuLd."

Wenn sie nicht weiterhelfen können, bitte nicht kommentieren. Danke.)

arbeitslos, Hilfe, Krankenversicherung, Nachzahlung, AOK, Corona
Hohe Steuer-Nachzahlung und Vorauszahlungen mit eher geringem Verdienst?

Hallo, 

in Sachen Steuererklärung bin ich ein Neuling. Ich musste zum ersten Mal die Steuererklärung für 2016 machen, weil ich in diesem Jahr 2 Jobs (statt wie sonst nur einem) hatte. Nun habe ich den Bescheid erhalten und war über die recht hohe Rückzahlung doch etwas schockiert. Vielleicht ist das aber auch völlig normal. Leider habe ich keine Erfahrungswerte. 

Hier sind ein paar Eckdaten: 

Ich soll etwas über 500€ nachzahlen. Außerdem steht da auch noch etwas von Vorauszahlungen von ja 135€, die ich im März, Juni, September und Dezember 2018 zu entrichten habe. Ich verstehe leider nur Bahnhof. 

Im Jahr 2016 hatte ich 2 Jobs, einen normalen und dazu einen Minijob in Steuerklasse 6. Ich bin gesetzlich krankenversichert (Techniker) und habe sonst keine Vermögenswerte/Einkommensquellen/Zusatzversicherungen/Pflegeaufwendungen oder sonst irgendwas, was in der normalen Steuererklärung so gefragt wird. 

Job 1: 

Steuerklasse 1, Brutto etwa 1.800€/Monat, Netto etwa 1.250€/Monat.

Bruttoarbeitslohn 2016 gesamt: ca. 22.000€

Einbehaltene Lohnsteuer: ca.1.950€; Soli 108€

Job 2: 

Steuerklasse 6, Brutto ca. 360€/Monat, Netto ca. 230€/Monat.

Bruttoarbeitslohn 2016 gesamt: ca. 4400€

Einbehaltene Lohnsteuer: ca. 500€; Soli ca. 3€

Weiß zufällig jemand, woran diese horrende Nachzahlung liegt? 

Und was hat es mit den merkwürdigen Vorauszahlungen auf sich? 

Liegt das an dem Zweitjob in Steuerklasse 6? Hätte ich das gewusst, hätte ich den nie angenommen, das verdiente Geld ist damit ja fast wieder weg.

Ich bin ein bisschen verzweifelt, für mich ist das ein riesiger Batzen Geld. 

Danke im Voraus für Antworten.

Nachzahlung
Steuerbescheid: Knapp 500€ Nachzahlung in Steuerklasse 2?

Guten Abend,

meine Mutter hat heute den Steuerbescheid für die Steuererklärung 2016 erhalten und muss unerwartet knapp 500€ nachzahlen - für sie ein großer Schock, da sie bislang immer Rückerstattungen bekommen hat. Ich muss zunächst anmerken, dass ich selbst keine Erfahrung mit Steuerangelegenheiten habe, und meine Mutter als Migrantin sich ebenfalls schwer tut, das Ganze nachzuvollziehen.

Was ich aber soweit als Ursache für die geforderte Nachzahlung verstanden habe, ist dass ihr zu versteuerndes Einkommen gestiegen ist, sodass die festzusetzende Einkommenssteuer nun knapp doppelt so hoch ist. Laut der "Bundesministerium der Finanzen"-Website liegt die Einkommenssteuer für Personen mit einem Einkommen von 13.670 - 53.665€ bei 1.112€. Meine Mutter kam 2016 auf ein zu versteuerndes Einkommen von 14.333€, womit sie im Vergleich zu den Vorjahren sozusagen eine Stufe "höher" gerutscht ist. Zum Vergleich: 2015 lag das zu versteuernde Einkommen bei 12.248€, die festzusetzende Einkommenssteuer damit nur bei 670€, da sie unter die Gruppe 8.473 - 13.469€ fiel.

Demnach ist die Forderung für mich zwar zahlenmäßig nachvollziehbar, aber einige Fragen bleiben dennoch offen. Wurden während des Jahres 2016 die monatlichen Steuerabzüge deshalb so niedrig gehalten, weil meine Mutter sonst auch immer in den Besteuerungsbereich von 8.473 - 13.469€ fiel? Warum wurden nicht direkt mit dem Monatslohn mehr Steuern abgezogen? Dass die festzusetzende Einkommenssteuer bei ihr von einem aufs nächste Jahr von 670 auf 1.112€ steigt, kann das Finanzamt vielleicht nicht vorhersehen. Aber gibt es dann nicht Unmengen an Menschen, die nur wegen ein paar Euro mehr Jahreslohn auf einmal ähnlich hohe Nachzahlungsforderungen erhalten? Nur wegen dieses gestaffelten Systems? Und auf welcher Grundlage werden die monatlichen Steuerabgaben dann festgesetzt? Mir scheint, man hat auf Grundlage des Vorjahrs abgezogen, und nun muss meine Mutter bei ihrem eher kleinen Einkommen die fehlenden 483,62€ auf einmal stemmen. Hat das wirklich seine Richtigkeit?

Ich hoffe die Angaben waren verständlich. Vielen Dank für jede Antwort.

einkommensteuer, Nachzahlung, steuerbescheid, Steuererklärung, Steuern
Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Nachzahlung, Steuerberater, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Verspätung, Umsatzsteuererklärung
Steuernachzahlung, was kann ich tun

Hallo,

Hintergrund: Dual Student von 2009- März 2013. Gehalt gering, daher hier keine Steuer gezahlt. Ab April 2013 Normal angestellt. Kam auf ein ungefähres Jahresgehalt von 36.000. Ledig, Steuerklasse 1.

Folgende Situation: Ich habe dieses Jahr meine erste Steuererklärung abgegeben für 2011(hatte hier eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber erhalten, weswegen ich in dem Monat Steuern zahlen musste, die ich durch die Erklärung wiederbekommen habe). Nun habe ich ein paar Monate später im November die "Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung(en)" bekommen. Soll die Einkommenssteuererklärung abgeben für 2013.

Nun wundert es mich 1. dass in dem Schreiben steht: "Sie sind der Aufforderung zur Abgabe der folgenden Steuerklärung(en) bisher nicht nachgekommen" - welche Aufforderungen, habe nichts erhalten. 2. dass ich laut dem elster online auf einmal ca. 1600 nachzahlen soll. klar ich habe wegen dem geringen Gehalt im jahr 2013 von Januar bis März keine Steuern gezahlt, aber wie kommt jetzt so eine riesen Summe zustande? ich habe sämtliche brutto-netto rechner im internet bedient, nach denen ich nur ca 10-20 euro nachzahlen müsste(ich weiß, die sind nicht bindend aber der große Unterschied wundert mich). Ich habe auch bei https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/ekst.jsp geguckt wie viel ich hätte zahlen müssen. Hiernach habe wirklich deutlich zu wenig gezahlt. Was kann ich nun tun?

Viele Grüße, -Fabian

Nachzahlung, Steuererklärung, Steuern
Hohe Nachzahlung statt Rückerstattung aufgrund Nichtanerkennung der doppelten Haushaltsführung

Hallo, ich bin Frühpensionär und arbeite seit 2007 Teilzeit bei DHL. Nahe des Arbeitsplatzes habe ich seit 20 Jahren eine Wohnung habe mich aber vor Jahren entschieden, bei meinem Bruder, knapp 600 km entfernt, meinen Lebensmittelpkt zu begründen und bin dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet. Lange Zeit dachte ich, nicht Einkommenssteuererklärungspflichtig zu sein, was genährt wurde, da das FA mir auch nie eine persönliche Steuernummer mitgeteilt hat. Aus gesundheitlichen Gründen kam mir das damals sehr entgegen, weil mich die Steuererklärungen immer extrem belastet haben. Nun erhielt ich Post vom FA am Hauptwohnsitz, ich sollte die St-Erklärungen für 07, 08, 09, 10, 11, 12 und 13 einreichen in einer Frist von 10 Tagen. Aufgrund meines Anrufes stellte man dort die Unzuständigkeit fest und leitete mich an das FA Kempen, was mich kurz darauf in gleicher Weise anschrieb. Mit der Mitarbeiterin vereinbarte ich, kurzfristig 2 Erklärungen zu erstellen und die anderen sukzessive kurzfristig abzuarbeiten, was ich auch gemacht habe. Durch die doppelte Haushaltsführung habe ich erhebliche Kosten, die ich geltend gemacht habe. Außerdem habe ich ein Navigationsgerät abgesetzt, da ich für die berufliche Tätigkeit tägich ca 150 verschiedene mir unbekannte Anschriften anfahren muß. Für alle Anschriften aus dem privaten Bereich benötige ich keinerlei Navigationshilfe.

Nun erhielt ich die Steuerbescheide für alle Jahre.

Das Navi wurde abgelehnt, weil es Kosten der privaten Lebensführung seien.

Abgelehnt wurde auch die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung weil meine Mutter (zu der ich seit Jahrzehnten ein gestörtes Verhältnis habe) in der Nähe des Zweitwohnsitzes lebt und die Whg dort eine 100 qm Eigentumswohnung sei.

Dies trifft zu. Von 06-09 versuchte ich allerdings die Wohnung zu veräußern, was marktbedingt nicht gelang. In der Zeit habe ich nicht dort gewohnt und bin dann wieder eingezogen, da die Kosten für die Wohnung auch ohne Nutzung weiterliefen und sogar niedriger liegen, als eine diesem Zweck genügende kleinere Wohnung. Am Hauptwohnsitz nutze ich (kostenfrei) eine Wohnung im Haus meines Bruders, dort wohnen auch meine Neffen und Nichten, von denen ein Neffe mein Patenkind ist, sowie meine Freundin. Ich habe eine Heimreise pro Woche abgesetzt, die Urlaubswochen ausgenommen.

Für 07 - 09 hat das FA angemerkt, dass die Erklärungen verspätet eingingen, aber keinen Verspätungszuschlag erhoben, einen solchen jedoch für die Jahre 10, 11 und 12 festgesetzt. Dies ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.

Aufgrund der nicht Anerkennung der Kosten, soll ich nun insgesamt ca 5,500 Euro nachzahlen für 5 Jahre, davon sind insgesamt 1.000 Euro Verspätungszuschlag.

Ich will sowohl die Verspätungszuschläge anfechten, als auch die Nichtanerkennung der Kosten. Ist dies sinnvoll und wie gehe ich am besten vor? Kann ich das selbst machen oder ist dafür eher ein Steuerberater oder ein Fachanwalt ratsam? Muß ich die Nachzahlung dennoch jetzt schon leisten? MfG Bucco

Nachzahlung, Arbeitsplatz, doppelte Haushaltsführung, Steuernachzahlung
Hohe Nachzahlung bei Steuerklasse 1, trotz vollständig abgeführter Steuer?

Hallo,

ich habe ein grundsätzliche Frage. Seit letztem Jahr bekomme ich in meinem Steuerprogramm eine hohe Nachzahlung angezeigt, sobald ich die Daten der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben habe.

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass alle Steuern von meinem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wurden und ich auch keine Steuern mehr nachzahlen muss, sofern der Arbeitgeber alles richtig gemacht hat. Ist doch richtig, oder?

Ich bin ledig, Steuerklasse 1 und hab einen Vollzeitjob.

Die Daten:

3 Bruttoarbeitslohn: 100.090,54€

4 einb. Lohnsteuer: 31.171,00€

5 Solidaritätszuschlag: 1.714,39

22 Arbeitgeb. Anteil RV: 6.577,20€

23 Arbeitn. Anteil RV: 6.577,20€

24 Steuerfr. Arbeitgeberzuschüsse priv. KV: 2.528,68€

24 Steuerfr. Arbeitgeberzuschüsse priv. PV: 104,88

27 Arbeitnehmerbeiträge AV: 1.044,00€

28 Beiträge priv. KV/PV: 1.899,96€

Auf der Seite vom Bundesministerium für Finanzen (ww.bmf-steuerrechner.de) habe ich meinen Lohnsteuerabzug und Solidäritätszuschlag berechnen lassen. Beide Beträge stimmen exakt überein, wie auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben.

Laut Steuerprogramm (Tax2014) soll ich jedoch 1.545€ nachbezahlen. Ich habe nur die Steuerbescheinigung eingetippt und natürlich alle meine privaten Daten.

Jetzt die Fragen:

Wie kommt dieser Betrag von 1.545€ zustande, wenn ich doch bereits die vollen Steuern bezahlt habe?

Eigentlich müsste doch erst einmal nichts nachbezahlt werden, wenn der Arbeitgeber bereits alles richtig abgeführt hat, oder? Wo liegt dann der Fehler?

Vielleicht kann mir jemand eine plausible Antwort geben, bevor ich einen Steuerberater kontaktiere.

Nachzahlung, Steuererklärung
Steuer Nachzahlung wegen Handy Prämie!? (EStG)

Hallo, ich habe einen neuen Bescheid für die Einkommenssteuer 2010 erhalten. Zum Sachverhalt: Laut einer dem Finanzamt vorliegenden Mitteilung, habe ich im Jahr 2010 eine Vergütung für den Abschluss eines Mobilfunkvertrages in Höhe von 376,- Euro erhalten. Der neue Bescheid für das Jahr 2010 weißt nun eine Nachzahlung in Höhe von 118,61 Euro aus (scheinbar mit Verzinsung). Ich habe dagegen Einspruch eingelegt. Nach einigen Wochen bekam ich nun die folgende Antwort vom Finanzamt: "... der Einspruch ist nach meinen Feststellungen nicht begründet. Die Ihnen von der Firma Sparhandy GmbH gezahlte Vergütung für die Verlängerung oder den Erstabschluss eines Mobilfunkvertrags stellt steuerpflichtiges Einkommen im Sinne des § 22 Nr. EStG (Einkünfte aus Leistungen) dar. Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden, oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst. Die in Frage stehende Vergütung wurde Ihnen für den Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrags gewährt. Dabei ist es unerheblich welchen Gebührentarif Sie monatlich zahlen müssen und ob die Handykosten in irgendeiner Weise steuerlich geltend gemacht werden. Sollten Sie nach nochmaliger Überprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass der Bescheid nicht beanstanden ist, so bitte ich, mir bis zum 24.04.2014 mitzuteilen, ob Sie den Einspruch zurück nehmen. Füllen Sie bitte für Ihre Antwort die beigefügte Erklärung aus und senden Sie diese dem Finanzamt zurück." Was nun? Die Prämie habe ich erhalten, dafür statt einer reduzierten Grundgebühr die volle monatlich bezahlt. Zudem setze ich auch keine Handykosten ab.

einkommensteuer, Finanzamt, Handyvertrag, Nachzahlung, Steuererklärung, Steuern, Absetzbarkeit, Prämie, EStg
Hohe Nachzahlung ca. 1000 € - hoher Gasverbrauch

Hohe Nachzahlung ca. 1000 € - hoher Gasvebrauch

Hallo, weiß gar nicht wie ich anfangen soll. Meine Freundin und ich haben eine 65 qm große Wohnung (2 Zimmer), im 2. Obergeschoss. Die Wohnung wird mit Gas über eine Therme beheizt. Therme der Firma Vaillant "ecoCompact". Die Therme wurde zuletzt im Januar 2013 gewartet. Zahlen monatlich an die Stadtwerke in Bielefeld einen Abschlag in Höhe von 150 €. Ende August kam die Jahresabrechnung. 992 € Nachzahlung !!! Abgerechnet wurde von Mitte Oktober 2012 bis August 2013. Stromverbrauch 1590 kwh. Das ist auch in Ordnung so. Gasverbrauch 23.704 kwh !!! Da liegt auch das Problem, wodurch die hohe Nachzahlung zu erklären ist. Wohnzimmer, knapp 30 qm, hat 3 Heizkörper, im Schlafzimmer, Badezimmer und in der Küche jeweils ein Heizkörper. In der Küche wird nie geheizt, im Badezimmer nur wenn es arschkalt und wir baden möchten. Baden kommt im Jahr nur 5-6 mal vor. Im Schlafzimmer haben wir glaube ich, wenn es hochkommt, nur 10-15 Tage geheizt. Im Wohnzimmer in der kalten Jahreszeit öfter. Ich selbst dusche in der Wohnung in der Woche nur zweimal, da ich auf der Arbeit auch duschen kann. Meine Freundin jeden 2. Tag. Sie ist 8 Stunden am Tag auf der Arbeit, ich bin 6 Stunden auf der Arbeit. Kochen tun wir 3-4 mal die Woche, am Abend und am Wochenende heizen wir im Wohnzimmer nie. Dafür brennen Kerzen und die Tagesdecke auf der Couch wärmt auch etwas. Warm-Wasser wird durch die Therme sehr schnell erhitzt. Es ist eine Altbau-Wohnung, trotzdem finde ich den Verbrauch von Gas mit 23.000 kwh verdammt hoch. Wir hatten zwar einen harten und langen Winter, aber da wir schon soviel bezahlen, haben wir sehr darauf geachtet, nicht zuviel Gas zu verbrauchen. Der Abschlag wurde von 150 auf 186 € erhöht. Habe erstmal Widerspruch eingelegt, die Stadtwerke hat mir circa 4 Wochen Zeit eingeräumt, um alles zu überprüfen. Die Therme habe ich soeben ausgestellt, schaue mir das morgen nochmals an, ob sich am Zähler etwas getan hat. Desweiteren habe ich heute den Zähler abgelesen und Verbrauch von Gas vom 15.08.2013 bis heute (20.09.2013) berechnet. Sind insgesamt 36 Tage und verbraucht haben wir 593 kwh Gas. Seit einer Woche heizen wir durch, da es kälter geworden ist. Ebenfalls haben wir seitdem 15.08.2013 unser Verbrauchsverhalten auch nicht geändert. Es ist zwar nicht sehr kalt, aber ich gehe davon aus, dass dieser Wert von 593 kwh (sagen wir mal für 30 Tage) dann der Durchschnittsverbrauch ist. Laut meiner Berechnung, Gasverbrauch (53 € brutto), Stromverbrauch (163 kwh - brutto 52 euro), Umsatzsteuer,etc komme ich auf eine Summe von 105 €. Im Winter wird mehr geheizt, bei milden Temperaturen gar nicht und Warm-Wasser benutzen wir dann auch kaum. Daher nehme ich die 105 € als Durchschnitt. Ich komme nicht weiter und frage mich, ob dies alles normal ist.

Vielleicht gibt es den einen oder anderen unter euch, der mir da Tipps mitgeben kann oder möchte. Danke im Voraus

Gas, Nachzahlung

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