Steuernachzahlung, was kann ich tun

3 Antworten

Also, wenn Du das ganze Jahr die Steuerklasse I hattest und nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, dann kann es nach normalem Ermessen keine Nachzahlung geben.

Bitte prüfen:

gab es irgendwelche Zahlungen, die dem Progressionsvorbehalt unterlagen wie z. B. ALG I, Elterngeld usw.

Oder war auf ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt? Ein Freibetrag eingetragen?

Anscheinend muss es an falschem Steuerabzug liegen. Überprüfe doch mal einzelne Gehaltsabrechnungen on den Monaten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ja, ich bin Steuerklasse 1 und hat sich nicht geändert. Ich weiß jetzt nicht was unter den Progressionsvorbehalt fällt, das einzige was ich in den 3 Monaten als Student noch erhalten habe war halb-waisen rente von etwas über 500 euro. Weiter nichts, weder Bafög, Wohngeld, noch ALG 1 oder 2. Ich hatte nur Gehalt und die 3 Monate das halb-waisengeld. Deswegen bin ich so verunsichert, kann es sein, dass ein Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehält, und dann gleich 1600euro? dann wäre ich sehr erstaunt. Oder ist das Elster formular falsch(auch das soll ja nicht bindent sein)? Freibeträge habe ich nichts auf die Steuerkarte oder so eintragen lassen, lediglich was man so bei der Sparkasse einträgt, diese 801 euro(ich hatte davon etwas über 100 euro durch zinsen genutzt). Antrag auf Lohnsteuerermäßigung habe ich ebenfalls nicht gestellt. Kann sowas vom Arbeitgeber ohne mein Wissen erfolgen? Also eigentlich würde ich meine Situation als 0815 beschreiben. Steuerklasse 1, keine Kinder, angestellt, ein bisschen gesparrt um Zinsen zu bekommen, keine Kirche. Was meiner Meinung nur den Schluss zulässt, 1. das tool berechnet falsch, 2. mein arbeitgeber hat zu wenig einbehalten(was für einen weltweiten Konzern verwunderlich wäre, auch habe ich nichts dergleichen von kollegen gehört) 3. ich habe falsche eingaben getätigt, wobei ich die inzwischen 4 mal durchgegangen bin.

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@j1nX88

Na auf jeden Fall ist die Halbwaisenrente (zum Teil) steuerpflichtig. Da haben wir schon den ersten Punkt, der im Sachverhalt fehlte. Aber die 1.500,- Rente können nicht zu 1.600,- Nachzahlung führen.

Das einzige, was Du noch machen kannst, wäre hier neben dem Brutto, auch die Lohnsteuersumme einzutragen, dann können wir mal nachrechnen.

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Das Tool von Elster ermittelt die Steuer nicht zuverlässig. Es gibt auch den Hinweis, daß es nur eine nichts garantierende Dienstleistung ist..

Vorschlag:

Gib deine Steuererklärung ab und schau was dabei herauskommt. Bei Unstimmigkeit kannst du immer noch Einspruch einlegen.

Ich danke euch beiden für die Antworten(auch noch so schnell), auch wenn es am Ende eine Fehlbedienung des Systems meinerseits plus nicht vorhandene Validierung war(Sozialleistungen KV, AV und PV waren nicht berücksichtig), habe ich doch einiges gelernt. Schönen Abend noch, -Fabian