Rückwirkend Gewerbe anmlden und steuern bezahlen?

Hallo,

ich bin seid zwei Jahren selbstständig tätig. Um genau zu sein habe ich einen Kanal auf youtube. Am anfang hatte ich nicht viel verdient. Ich denke ich war im Jahr 2016 unter der 8.000 marke. In 2017 war es dann aber um einiges mehr und ich müsste auf jeden Fall ordentlich steuern nachzahlen. Momentan verdiene ich noch mal ein wenig mehr als 2017 und mache monatlich schätzungsweise 4-6 tausend im Monat. Nun habe ich aus eigener Dummheit, das ist mir bewusst und auch nicht die Frage hier, während der Zeit weder ein Gewerbe angemeldet noch Steuern bezahlt was ich dann jetzt machen möchte. Ich hatte bisher keine Mahunung gehabt oder dergleichen insofern hoffe ich dass das nicht als Steuerhinterziehung gilt wenn ich nun selbstständig alles anmelde. Ich denke aber, dass da ordentliche Strafen auf mich zukommen werden. Kann jemand abschätzen in welcher Höhe sie liegen werden?
Die Steuernachzahlug selbst dürfte kein Problem sein da ich während dieser Zeit genügend Geld zurücklegte um Steuern bezahlen zu können. Ich fürchte mich nur, dass die Strafe vielleicht sehr hoch wird? Und wie mache ich das, erstmal Gewerbe anmelden oder welche andren Schritte?
Auch würde ich gerne wissen wie viel Zeit der Prozess in anspruch nehmen wird. Ich müsste eine neue Wohung mieten mit einem Studioraum da es hier zu eng wird und ich würde es gerne bald machen, bevor ich das alles jedoch abgewickelt habe und meine Bescheinigungen vom Steuerbreater etc. have denke ich nicht, dass mir irgendjemand eine Wohnfläche vermieten wird.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern, Steuernachzahlung
Lohnt sich bei mir ein Mini-Job mehr als mein Teilzeit-Job mit 20 Stunden?

Hallo zusammen,

mein Mann arbeitet Vollzeit (Lohnsteuerklasse 3) und ich Teilzeit mit 20 Stunden (Lohnsteuerklasse 5) Er verdient Brutto das 3-4 fache von meinem Bruttogehalt. Dazu habe ich natürlich bei Lohnsteuerklasse 5 monatlich einige Abzüge und wir müssen nun trotzdem für 2014 eine hohe Summe nachzahlen, sowie gleichermaßen eine hohe Summe vorauszahlen für 2015, sowie in 2015 quartalsmäßig Vorauszahlungen für 2015 leisten.

Zum einen habe ich mir überlegt, die Lohnsteuerklassen auf 4/4 oder 4/4 mit Faktor zu wechseln. Somit hätten wir zwar die monatliche Einbußen, aber dafür nicht alles auf einen Schlag per Nachzahlung / Vorauszahlung!

Dann wiederum überlege ich mir, ob es sich für mich überhaut noch lohnt auf Steuerkarte zu arbeiten, oder doch lieber einen Mini-Job anzunehmen. Denn mein geringer Netto-Lohn, abzüglich Fahrtkosten, abzgl. unserer Nachzahlung auf den Monat verteilt, kommt das Ganze unterm Strich so etwa einem Minijob-Gehalt gleich, nur das ich somit weniger Stunden arbeiten müsste und mehr Zeit für unser Kind hätte.

Ich sehe das in etwa so, dass ich 10 Stunden pro Woche für den Staat arbeiten gehe.

Mir ist schon klar, dass ich somit auch in die RV, AV, KV und sonstige Dinge einbezahle. Allerdings bin ich doch eigentlich durch unsere Heirat auch familienversichert, eine zusätzliche Rentenversicherung habe ich sowieso. Jetzt meine Fragen:

Wenn wir nun doch zum Dezember unsere Steuerklassen wechseln würden, käme uns dies zu Gute?

Und sollten wir uns nun doch beispielsweise im 1. Quartal 2016 für die Lösung Mini-Job entscheiden, bleiben dann auch weiterhin die Vorauszahlungsansprüche des Finanzamtes bestehen?

Würden wir nochmals zur Steuer veranlagt werden, wenn mein Mann Lohnsteuer 3 behält und ich Mini-Jobe und meine Abgaben an die Knappschaft leiste?

Ich glaube ich habe das Ganze etwas verkompliziert, hoffe aber dennoch das mir jemand zeitnah helfen kann.

Zaubermaus29Trier

Steuerklasse, Mini-Job, Steuernachzahlung
Hohe Nachzahlung statt Rückerstattung aufgrund Nichtanerkennung der doppelten Haushaltsführung

Hallo, ich bin Frühpensionär und arbeite seit 2007 Teilzeit bei DHL. Nahe des Arbeitsplatzes habe ich seit 20 Jahren eine Wohnung habe mich aber vor Jahren entschieden, bei meinem Bruder, knapp 600 km entfernt, meinen Lebensmittelpkt zu begründen und bin dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet. Lange Zeit dachte ich, nicht Einkommenssteuererklärungspflichtig zu sein, was genährt wurde, da das FA mir auch nie eine persönliche Steuernummer mitgeteilt hat. Aus gesundheitlichen Gründen kam mir das damals sehr entgegen, weil mich die Steuererklärungen immer extrem belastet haben. Nun erhielt ich Post vom FA am Hauptwohnsitz, ich sollte die St-Erklärungen für 07, 08, 09, 10, 11, 12 und 13 einreichen in einer Frist von 10 Tagen. Aufgrund meines Anrufes stellte man dort die Unzuständigkeit fest und leitete mich an das FA Kempen, was mich kurz darauf in gleicher Weise anschrieb. Mit der Mitarbeiterin vereinbarte ich, kurzfristig 2 Erklärungen zu erstellen und die anderen sukzessive kurzfristig abzuarbeiten, was ich auch gemacht habe. Durch die doppelte Haushaltsführung habe ich erhebliche Kosten, die ich geltend gemacht habe. Außerdem habe ich ein Navigationsgerät abgesetzt, da ich für die berufliche Tätigkeit tägich ca 150 verschiedene mir unbekannte Anschriften anfahren muß. Für alle Anschriften aus dem privaten Bereich benötige ich keinerlei Navigationshilfe.

Nun erhielt ich die Steuerbescheide für alle Jahre.

Das Navi wurde abgelehnt, weil es Kosten der privaten Lebensführung seien.

Abgelehnt wurde auch die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung weil meine Mutter (zu der ich seit Jahrzehnten ein gestörtes Verhältnis habe) in der Nähe des Zweitwohnsitzes lebt und die Whg dort eine 100 qm Eigentumswohnung sei.

Dies trifft zu. Von 06-09 versuchte ich allerdings die Wohnung zu veräußern, was marktbedingt nicht gelang. In der Zeit habe ich nicht dort gewohnt und bin dann wieder eingezogen, da die Kosten für die Wohnung auch ohne Nutzung weiterliefen und sogar niedriger liegen, als eine diesem Zweck genügende kleinere Wohnung. Am Hauptwohnsitz nutze ich (kostenfrei) eine Wohnung im Haus meines Bruders, dort wohnen auch meine Neffen und Nichten, von denen ein Neffe mein Patenkind ist, sowie meine Freundin. Ich habe eine Heimreise pro Woche abgesetzt, die Urlaubswochen ausgenommen.

Für 07 - 09 hat das FA angemerkt, dass die Erklärungen verspätet eingingen, aber keinen Verspätungszuschlag erhoben, einen solchen jedoch für die Jahre 10, 11 und 12 festgesetzt. Dies ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.

Aufgrund der nicht Anerkennung der Kosten, soll ich nun insgesamt ca 5,500 Euro nachzahlen für 5 Jahre, davon sind insgesamt 1.000 Euro Verspätungszuschlag.

Ich will sowohl die Verspätungszuschläge anfechten, als auch die Nichtanerkennung der Kosten. Ist dies sinnvoll und wie gehe ich am besten vor? Kann ich das selbst machen oder ist dafür eher ein Steuerberater oder ein Fachanwalt ratsam? Muß ich die Nachzahlung dennoch jetzt schon leisten? MfG Bucco

Nachzahlung, Arbeitsplatz, doppelte Haushaltsführung, Steuernachzahlung

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