Nachzahlung Jobcenter einbehalten
Hallo. Ich bekam vom Jobcenter monatlich Aufstockung zu meinem Gehalt bevor ich in den Mutterschutz ging. Jetzt habe ich vor 2 Monaten Mutterschaftsgeld bekommen, denen das auch schriftlich eingereicht, und letzte Woche einen Bescheid erhalten. Da mir mein Gehalt bisher angerechnet wurde, es aber nicht mehr gab durch ablauf des Arbeitsvertrages kam es zu einer Unterzahlung. Dieser neue Bescheid besagt das die überzahlung von knappe 400€ mit der Nachzahlung verrechnet wurde. Sprich diesen Monat habe ich weder einen Gehaltseingang, was plausibel ist, noch Geld vom Jobcenter erhalten. Meine Frage daher ob sie eine Überzahlung komplett mit einer Nachzahlung verrechnen dürfen. Jetzt fehlen mir diesen Monat 400€.
1 Antwort
Woraus kommt denn die Überzahlung?
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Logisch, Du hattest ein Gehalt und eine Aufstockung
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Dann kam der Mutterschutz und Mutterschaftsgeld dazu die Aufstockung
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Ich finde in dem Sachverhalt nichts, woraus sich eine Überzahlung ergeben haben soll.
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Wenn es zu einer Überzahlung kam, darf man Dir diese nicht in einer Summe von laufenden Leistungen abziehen, aber mit einer Nachzahlung vermutlich schon.