Fitnessstudio bucht zu geringen Beitrag ab. Rückforderung möglich?

5 Antworten

Du handelst offenbar noch recht neu im Wirtschaftsleben. Daher mußt Du noch lernen, fragen oder fragen lernen.

Mal als Tipp: google mal nach BGB und dort §§ 195 und 199.

Jetzt alles klar?

Du hast es versucht .

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Hi,

erst mal den Kopf schütteln: NATÜRLICH können die das nachbuchen! Du hast deren Leistung in Anspruch genommen, dafür einen Vertrag unterschrieben und deshalb steht denen auch das entsprechende Geld zu!

Clopin

Natürlich steht denen der Beitrag zu, sofern keine Verjährung eingetreten ist.

Manchmal frage ich mich, ob......

Wenn eine Bank eine Kreditrate nicht einzieht, hat die Bank eben Pech gehabt?

Warum haben wir wieder einen Fragesteller vertrieben !

Ich bin da auch mit dabei . Schäme mich sehr.

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Natürlich können sie die Beiträge nachfordern. Du hast ja die Leistung sogar erhalten.

Verjährung ist erst in einigen Jahren.

Natürlich ! Nirgendwo steht, dass die das Geld sofort einziehen müssen. Nach mehr als 3 Jahren könnte man über eine Verjährung nachdenken...

Viel Glück

Barmer