GEZ Nachzahlung, weil ich mich nicht umgemeldet habe?

5 Antworten

Es ist jetzt nicht ganz eindeutig, ob du mit "ummelden" nur beim Beitragsservice gemeint hast, oder auch das Einwohnermeldeamt. Das ist aber wichtig.

Beim Beitragsservice kann man die Angelegenheit korrigieren, indem man den Sachverhalt entsprechend mitteilt. Aber wenn du dich im Einwohnermeldeamt nicht umgemeldet hast, wird dir das jetzt auf die Füße fallen. Denn der Beitragsservice wird eine Datenabfrage beim Einwohnermeldeamt machen um deine Angaben zu überprüfen. Und wenn dort dein Umzug zu deinem Freund nicht verzeichnet ist, wird man es dir nicht glauben.

Die Sache im Einwohnermeldeamt zu korrigieren wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auslösen. Denn man muss sich innerhalb von 14 Tagen ummelden, und wenn heraus kommt, dass du das nicht gemacht hast, als du zum Freund gezogen bist, kann das ein Bußgeld von bis zu 1000€ bedeuten.

Jetzt kannst du dir aussuchen was dir lieber ist. Entweder die Forderung für die Rundfunkgebühr begleichen, oder ein Bußgeld vom Einwohnermeldeamt riskieren.

Wenn Du es versäumt hast Dich nach Auszug aus der WG umzumelden, und dort wurde seither kein Rundfunkbeitrag von einem anderen Bewohner gezahlt, dann hast Du schlicht weg Pech gehabt und musst für Deine Schlamperei bezahlen.

Der Mietvertrag mit Deinem Freund .... irrelevant. Du warst unter der Anschrift der WG gemeldet .... und das zählt.

Du kannst es versuchen , aber ich wage stark zu bezweifeln, dass Du damit durchkommst.

Kino345 
Fragesteller
 13.06.2020, 15:49

In die WG ist aber jemand anderes eingezogen, eine Frau. Ist das dennoch egal?

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wilees  13.06.2020, 16:24
@Kino345

Der Beitragsservice fordert von einem Bewohner einer Wohnung den Beitrag , und wie dieser dann im Innenverhältnis mit seinen Mitbewohnern verbleibt interessiert den Beitragsservice nicht.

Allerdings solltest Du Dich einmal erkundigen ob denn nicht diese besagte Neubewohnerin oder ei anderes WG Mitglied nach Deinem Auszug einen Beitrag gezahlt hat ..... dann wärest Du raus.

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Kino345 
Fragesteller
 13.06.2020, 16:32
@wilees

Danke dir für die Antwort. Die Situation war die, dass ich mit einer Freundin zusammen gelebt habe und wir fast zeitgleich ausgezogen sind. Danach ist eine Frau eingezogen, das weiss ich, weil sie ihre Möbel schonmal im Zimmer meiner damaligen Mitbewohnerin abgestellt hat, weil diese früher ausgezogen ist als ich. Bedeutet das dann, wenn ich die Rechnung bekommen habe, dass die Frau, die nach mir eingezogen ist, nicht gezahlt hat?

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wilees  13.06.2020, 17:11
@Kino345

nein nicht zwingend. Du warst zum damaligen Zeitpunkt als Beitragszahler/in gemeldet. Und hast Dich selbst beim Beitragsservice nicht abgemeldet.

Als ihr beide !! ( Deine damalige Mitbewohnerin und Du ! ) ausgezogen seid , und die Nachfolgemieterin eingezogen ist, ist schon davon auszugehen, dass auch diese umgehend nach ihrem Einzug eine Aufforderung vom Beitragsservice bekam ab dem Zeitpunkt des Einzuges Beiträge zu zahlen .... frage nach ... mehr kann ich Dir nicht raten.

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Beitragsnummer der Mitbewohnerin angeben, fertig :-)

Ja, gebe ihnen die Beitragsnummer deines Freundes durch und teile ihnen mit, dass du in dem Zeitraum dort gemeldet warst und er die Gebühren entrichtet hat

Kino345 
Fragesteller
 13.06.2020, 14:21

Ja, das hatte ich auch vor, frage mich aber halt ob das reicht. Hast du vielleicht Erfahrung damit?

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wilees  13.06.2020, 15:43
teile ihnen mit, dass du in dem Zeitraum dort gemeldet warst

putzig .... das EWA hat dem Beitragsservice gerade mitgeteilt, dass sich FS von der WG zur Anschrift der Eltern umgemeldet hat.

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NMAFFM  13.06.2020, 15:46
@wilees

Geht doch um die nicht umgemeldete Zeit bei ihrem Freund

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wilees  13.06.2020, 16:25
@NMAFFM

Nein es geht um den Beitrag für die Wohnung der WG.

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NMAFFM  13.06.2020, 16:30
@wilees

in einer WG gewohnt, habe auch ganz normal mit meiner Mitbewohnerin GEZ-Gebühren gezahlt ......Beitragsnummer der Mitbewohnerin angeben, fertig

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wilees  13.06.2020, 17:12
@NMAFFM

immer vorausgesetzt .... eine Mitbewohnerin hat ab Auszug von FS Beiträge gezahlt .... das ! gilt es doch hier herauszufinden,

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NMAFFM  13.06.2020, 18:56
@wilees

So, wie ich das verstehe, geht es hier um die Zeit, die sie unumgemeldet bei ihrem Freund gewohnt hat

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wilees  13.06.2020, 19:12
@NMAFFM

während der sie aber noch auf Anschrift der WG gemeldet war .... und für diese (WG-)Wohnung will der Beitragsservice Geld.

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Ich versuche den Verein zu vermeiden :-) Warst du denn bei deinem Freund registriert? Wenn ja, dann reicht es, wenn du für die Zeit seine Beitragsnummer mitteilst.

Kino345 
Fragesteller
 13.06.2020, 14:24

Was meinst du mit registriert? Offiziell hab ich meinen Namen nirgends eingetragen oder so...

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NMAFFM  13.06.2020, 14:25
@Kino345

Warst du bei ihm gemeldet? So offiziell mit Meldebescheinigung?

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Kino345 
Fragesteller
 13.06.2020, 14:26
@NMAFFM

Nur in Form eines Mietvertrages, wir hatten nen gleichwertigen Mietvertrag mit unseren beiden Unterschriften drunter.

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NMAFFM  13.06.2020, 14:27
@Kino345

Dann reiche die Kopie des Mietvertrages ein. Warum hast du dich denn auch nicht umgemeldet?

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Kino345 
Fragesteller
 13.06.2020, 14:27
@NMAFFM

Hab das wie gesagt einfach nicht mehr bedacht :-( ich versuch es. Danke!

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