Ein Ehepartner selbständig - einei Steuerklasse III - fallen da am Jahresende eher Nachzahlungen an?

2 Antworten

Eine Nachzahlung ist fällig, wenn im Jahresverlauf zuwenig Steuern gezahlt wurden.

Wenn so etwas regelmäßig vorkommt, dürfte das daran liegen, dass der Gewinn aus der Selbständigkeit vopn Jahr zu Jahr steigt.

Üblicherweise verlangt das Finanzamt nach einer Nachzahlung Vorauszahlungen, so dass die gesamten in Jahresverlauf gezahlten Steuern weitgehend zutreffend sind.

Na ja, bei dem der mit Steuerklasse III hat, werden alle Freibeträge der Familie berücksichtigt.

Das Einkommen des selbständigen kommt dazu.

Verdient er was, muss man nachzahlen. Macht er Verlust, gibt es was zurück.

So ist das eben.

Wenn er Gewinn macht beginnt die Steuer auf sein Einkommen mit dem Grenzsteuersatz des Einkommens aus der abhängigen Beschäftigung.

Aber das ist einfach über einen der Steuerrechner im netz vorab zu ermitteln und kann entsprechend zurück gelegt werden.