wird eine KindergeldNACHZAHLUNG angerechnet?

2 Antworten

Kommt auf die Zeiträume an. Wenn die sich nicht überscheiden, hat sie damit eigentlich nichts am Hut

xxtrixx 
Fragesteller
 08.10.2015, 18:24

Der Abzweigungsantrag wurde vor mehr als zwei Jahren genehmigt und seitdem wird das Kindergeld auch direkt auf mein Konto gezahlt. 

Den neuen Antrag auf Kindergeld und der dazugehörigen Nachzahlung habe ich im September gestellt und nun die Nachzahlung für den Zeitraum von April bis September 2015 erhalten.

Im August habe ich einen Antrag auf Wohngeld beim Bezirksamt (Wohnungsamt) für ab September 2015 gestellt.

Darf meine Sachbearbeiterin das Kindergeld, also auch die Nachzahlung, anrechnen?

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Ab wann galt denn der Abzweigungsantrag? Wurde das Kindergeld bereits  für die Zeit der Nachzahlung auf das Konto des Kindes überwiesen, wird nichts mit eingerechnet.

xxtrixx 
Fragesteller
 08.10.2015, 18:24

Der Abzweigungsantrag wurde vor mehr als zwei Jahren genehmigt und seitdem wird das Kindergeld auch direkt auf mein Konto gezahlt. 

Den neuen Antrag auf Kindergeld und der dazugehörigen Nachzahlung habe ich im September gestellt und nun die Nachzahlung für den Zeitraum von April bis September 2015 erhalten.

Im August habe ich einen Antrag auf Wohngeld beim Bezirksamt (Wohnungsamt) für ab September 2015 gestellt.

Darf meine Sachbearbeiterin das Kindergeld, also auch die Nachzahlung, anrechnen?

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xxtrixx 
Fragesteller
 09.10.2015, 13:44
@Primus

Du würdest also sagen, dass es anrechenbar ist? In dem Artikel steht aber das genau Gegenteil von dem, was du sagst.

Was meinst du mit berechtigt?

Ich habe die Nachzahlung erst dann bekommen, als ich schon längst Wohngeld beantragt hatte, meinst du, dass es deswegen anrechenbar ist? In dem Artikels steht aber dass Kindergeld, das aufgrund einer Abzweigung direkt an das Kind gezählt wie, nicht angerechnet wird.

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Primus  09.10.2015, 19:16
@xxtrixx

Ich bin mir nicht sicher, ob Du wirklich von einem Abzweigungs - oder einem Abtretungsantrag schreibst.

Bei einem Abtretungsantrag gilt:

Mit Auszug des Kindes aus dem elterlichen Haushalt sind die Eltern verpflichtet, Unterhalt mindestens in der Höhe des Kindes zu leisten, sie leiten also dann (mindestens) die Summe des Kindergeldes an das Kind weiter. Somit handelt es sich nicht um das Kindergeld, welches an das Kind gezahlt wird (denn das erhalten ja auch weiterhin die Eltern), sondern um Unterhalt - und der wird durchaus als Einkommen bei dem Wohngeld angerechnet.

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xxtrixx 
Fragesteller
 10.10.2015, 12:57
@Primus

Das Geld wird direkt an mich gezahlt weil ein abzweigungsantrag vorliegt - laut Aussage der familienkasse

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