Darf das jobcenter mir die Kindergeld Nachzahlung als Einkommen anrechnen?

2 Antworten

Hallo,

JEIN..... Diese KG Nachzahlung darf nur in demjenigen Monat als Einkommen auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet werden, in welchem die Kindergeldnachzahlung tatsächlich überwiesen wurde.

Dies kann allerdings dazu führen, dass in dem Monat der Auszahlung gar kein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen mehr besteht. Allerdings darf dann auch in den Folgemonaten keine weitere Anrechnung der Kindergeldnachzahlung erfolgen. 

So hat das BSG 2015 zum Vorteil der Alg2 Empfänger entschieden !

Vielerorts wird es in den Jobcenter immer noch falsch (auf 6 Monate) berechnet, also aufpassen !

Andri123  01.06.2018, 17:13

Hier wird an die KG-Berechtigte direkt offenbar gar nicht nachgezahlt, sondern das rückwirkende KG direkt mit dem jobcenter verrechnet. So wie Rentennachzahlungen ja auch nicht nachgezahlt werden, sondern mit dem bereits erhaltenen ALG-II verrechnet bzw. an das jobcenter erstattet werden.

Es müßte dann aber evtl. die Versicherungspauschale von 30,-€ monatlich für die zurückliegenden Monate freigelassen werden, aber so genau weiß ich das nicht. Da gibt es bestimmt auch spezialisiertere Foren als dieses hier.

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Gaenseliesel  01.06.2018, 18:33
@Andri123

Nein, die Frage ist schon richtig hier. Die Fragestellerin muss nur aufpassen, dass das JC die Nachzahlung so berechnet, wie ich es geschrieben habe !

" Zuflussprinzip "

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Gaenseliesel  12.06.2018, 22:26

:-(( Sorry, bitte lesen !

seit 2016 gilt eine Korrektur beim *Zuflussprinzip*

Seit dem 01.08.2016 trat das neue Sozialgesetzbuch II mit neuer Regelung in Kraft.

Diese neue Regelung enthält: Rentennachzahlungen dürfen (ab Zugang) auf 6 Monate verteilt angerechnet werden.

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Nee, das lese ich nicht zu Ende.

Gaenseliesel  31.05.2018, 20:19

hab ich auch nicht, die Überschrift reicht völlig für eine Antwort ! ;-)

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