Umsatzsteuervoranmeldung - Reverse-Charge-Verfahren?

1 Antwort

Das ist schon richtig (Zeile 34 der Voranmeldung 2023).

Die Steuerschuld geht ja schließlich auf den Leistungsempfänger in Luxemburg über, so dass er dort die USt für diese Leistung abführen muss.

Somit ist diese sonstige Leistung in DE nicht steuerbar.