Hausfriedensbruch?

Hallo Zusammen,

ich spiele seit ein paar Wochen regelmäßig auf einem Outdoor Basketballplatz Basketball. Dieser ist frei Zugänglich (Eingezäunt aber Tore immer geöffnet und ohne Schloss) und nicht beschildert mit "Privatgrundstück" oder ähnlichem.

Ich habe dem Sportverein der diesen Platz gebaut hat eine E-Mail geschrieben da ich wissen wollte ob das Flutlicht an dem Platz zeitgesteuert ist. Zurück kam folgendes:

die Außenanlagen des "(Vereinsname)" dürfen nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden. Damit Sie weiterhin Ihrem Hobby „Basketball“ nachgehen können, können Sie gerne auf unserer Homepage den Mitgliedsantrag ausfüllen und uns zukommen lassen. Der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt derzeit 44,- Euro.

Der Basketballplatz wird außer von mir von niemandem genutzt, es kamen auch schon Fußgänger vorbei, die mir gesagt haben dass sie sich freuen dass endlich mal jemand auf dem Platz spielt. Ich behindere dort niemanden und mache auch nichts kaputt oder hinterlasse Müll. Wenn ich aufgefordert werden würde zu gehen würde ich das sofort tun.

Wenn ich den Platz weiterhin benutze, begehe ich dann Hausfriedensbruch? Kann mich der Verein anzeigen? (Wie gesagt, keine Beschilderung die darauf hinweist dass der Platz nur von Vereinsmitgliedern benutzt werden darf, auf der Website steht auch garnichts (habe sehr lange Recherchiert)).

Danke

Frank

Gericht, Anwalt, Gesetz, Jura, Polizei, Recht, Strafrecht, Verein, Anzeige, Strafe
Unangekündigte Hausbesuche vom Tierschutzverein?

Hey ihr lieben Tierbesitzer oder Jura-Spezialisten :)

Im Jahr 2018 haben wir einen Hund aus dem Tierschutz geholt, der leider sehr verhaltensauffällig ist und nun einen Maulkorb trägt. Dieser wurde selbstverständlich ordentlich und gut antrainiert. Dass wir ein wenig bestürzt darüber waren, dass es nicht wirklich eine Aufklärung seitens des Vereins gab, haben wir auch kund getan. Es ist ein riesiger Streit ausgebrochen und nun wird uns damit gedroht, dass unangekündigt jemand vorbei kommt und den Hund dann mitnimmt. Dies würde ja so im Schutzvertrag stehen. Im Schutzvertrag ist zum Einen ein Eigentumsvorbehalt geregelt, also dass wir als Halter nicht Eigentümer werden und sie eben diese Hausbesuche unangekündigt machen dürfen. Wie sieht das rechtlich aus? Wir quälen unseren Hund definitiv nicht nur weil er einen Maulkorb trägt und lieben den Kleinen über alles, auch wenn er Schwierigkeiten hat. Wir erfüllen keine Haftungsbedingungen aus dem Vertrag und selbst wenn jemand gegen das Tierschutzrecht verstoßen würde, dann wäre sowas doch Aufgabe der Behörden und nicht eines privaten Vereins. Was mache ich, wenn die vor der Tür stehen und Herausgabe verlangen? Ist dieser Schutzvertrag nicht ein Verstoß gegen meine Privatsphäre und auch unzulässig, dass das Eigentum nicht übergeht, obwohl eine kaufpreisähnliche Schutzgebühr bezahlt wurde? Ich freue mich über Tipps....

Jura, Recht, Verein

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