Darf jeder eine Spende annehmen? Wie ist das steuerlich geregelt?

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Um diese Spenden steuerlich absetzen zu können, müssen Sie drei Voraussetzungen erfüllen. 1. Förderungswürdige Empfänger Sie können nur Spenden an besonders förderungswürdige Institutionen absetzen, die mildtätige, religiöse, wissenschaftliche oder als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Ziele verfolgen. Das können z.B. auch Sport- und Heimatvereine oder auch Tierschutzvereine sein. In Zweifelsfällen lassen Sie sich eine Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheinigung vorlegen. 2. Steuerliche Höchstgrenzen Das Finanzamt erkennt Spenden nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag an. Dieser liegt für - kirchliche, religiöse und anerkannt gemeinnützige Zwecke bei 5% Ihrer Jahreseinkünfte oder 2% der Summe Ihres Jahresumsatzes plus Löhne und Gehälter- wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke bei 10 Prozent Ihrer Jahreseinkünfte.

  1. Spenden belegen Für Spenden bis 100 Euro reicht als Beleg eine Quittung des Spendenempfängers oder ein Kontoauszug aus. Gleiches gilt bei Spenden in Katastrophenfällen (z.B. die diesjährige Hochwasserkatastrophe), wenn Sie die Spende auf Sonderkonten einer öffentlich-rechtlichen Institution oder eines Wohlfahrtsverbandes einzahlen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie als Verwendungszweck den Begriff "Spende" verwenden. Spenden Sie einen höheren Betrag, lassen Sie sich vom Empfänger eine Zuwendungsbestätigung ausstellen.

Jeder Verein kann Spenden annehmen. Das Problem liegt auf der Seite des Spenders. wenn der verein keine Gemeinnützigkeit hat, kann der Spender nicht steuerlich abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Klar darf jeder eine Spende annehmen. Nur dann kommt es darauf an, wer wie was versteuern muss bzw. steuerlich geltend machen kann. Wenn ich an dich spende, ist das sicherlich nicht steuerlich relevant. Wenn ich aber ans DRK spende, kann ich das ansetzen.