Von e.V. zu nicht eingetragenen Verein?

1 Antwort

Der eingetragene Verein hat eine Rechtspersönlichkeit. Der nicht eingetragene Verein ist nach den Vorschriften über die BGB-Gesellschaft zu beurteilen. Das ist nichts anderes als die Gemeinschaft von Mitgliedern.

Ergo: Es kann nicht einfach ein Wechsel vom einen zum anderen stattfinden.

Man muss den eingetragenen Verein liquidieren und den nicht eingetragenen Verein neu gründen.