Vereinmitgliedschaft gekündigt aber trotzdem wird Geld abgebucht (bitte dringend helfen)?
Hallo ich war für eine Zeit lang in einem Verein angemeldet aber seit Mitte 2020 war ich nicht mehr da. Vor über einem Jahr habe ich auch bei dem Verein angerufen da ich meine Mitgliedschaft kündigen wollte und dort wurde mir gesagt dass ich eine email schreiben soll was ich auch direkt getan habe und abgeschickt habe. Bis heute werden alle 3 Monate ca 100€ von dem Konto meiner Mutter abgerufen (habe es eben erst erfahren). Ich gehe morgen zum Verein und konfrontiere das Personal aufgrund dieses Problems. Ist eine Rückerstattung oder ähnliches möglich? Und wie sollte ich am besten Vorgehen? Antworten wären sehr hilfreich da ich komplett am ende bin. Bitte helft mir. Und vielen dank im voraus für eure antworten.
3 Antworten
und dort wurde mir gesagt dass ich eine email schreiben soll was ich auch direkt getan habe und abgeschickt habe
Darum sollte man bei jeder Kündigung auch um Übersendung einer Kündigungsbestätigung bitten und diese anmahnen, wenn man sie nicht bekommt. Im Zweifel schickt man die Kündigung dann erneut, aber dann mit der Post, und dann auch mindestens per Einschreiben, damit man den Zugang auch nachweisen kann.
Ist eine Rückerstattung oder ähnliches möglich?
Das kannst du nur mit dem Verein klären. Ich vermute, dass sie die sagen, es würde keine Kündigung vorliegen und eine Rückerstattung wird es nicht geben. Und dass das Beitrag die ganze Zeit weiter bezahlt wurde, und die Abbuchungen nicht wegen Widerspruch zurückgebucht wurden, unterlegt das ganze. Vielleicht gibt es eine Kulanz-Lösung, aber ohne Kündigungsbestätigung sind die Chancen recht gering.
Hast Du denn auch die Kündigungsfristen eingehalten? Kennst Du diese überhaupt?
Wenn nein, ist es gut möglich, dass die Kündigung nämlich erst dieses Jahr zum offiziellen Kündigungstermin wirksam wird!!!
Und sorry, egal was man dir sagt, Kündigungen sollte man schon aus eigenem Interesse heraus besser immer per Einschreiben versenden!
Die Kündigungsfristen sind in der Satzung deines Vereins festgelegt. Die Obergrenze der zulässigen Kündigungsfrist beträgt nach § 39 BGB zwei Jahre zwischen Eingang der Austrittserklärung beim Verein und dem tatsächlichen Ende der Mitgliedschaft. Dazwischen ist demnach alles möglich. Eine Kündigung bedarf üblicherweise der Schriftform (Papier mit Unterschrift), demzufolge kann eine E-Mail möglicherweise nicht anerkannt werden. Aber auch das legt die Satzung des Vereins fest. Deshalb solltest du einen Blick in die Satzung werfen. Nur diese kann deine Fragen verbindlich beantworten.