Kann ich Laptop sowie Studiengebühren von der Steuer absetzen? (Student neben der Arbeit)

2 Antworten

Studiengebühren: uneingeschränkt JA! Laptop: Soweit ich weiß, musst Du den privaten Teil (anteil privater Nutzung) rausrechnen, ansonsten gibt es Schwierigkeiten mit der Anerkennung. Wie das genau funktioniert, das weiß ich nicht!

Da es sich offensichtlich um ein Zweitstudium handelt (das erste ist ja erfolgreich abgeschlossen, das zweite hat einen eigenen Abschluss zum Ziel), können alle damit verbundenen Kosten als (ggf. vorgezogene) Werbungskosten abgesetzt werden.

Bei einem Informatiker sollte es doch einfach sein, dem FA klar zu machen, dass der Laptop ausschließlich zum Studium verwendet wird. Private Dinge werden doch sicher an einem anderen PC oder Laptop erledigt!? Dann kann auch der Laptop zu 100% abgesetzt werden (Bei höherem Kaufpreis in Form von Abschreibung über drei Jahre).

Werden aber auch private Arbeiten (Spiele, Email usw.) auf dem Laptop ausgeführt, müssen der private Anteil geschätzt und die Kosten entsprechend geteilt werden. Da geht es um glaubhaft machen und es darf ggf. auch mit dem FA verhandelt werden.