Hey
ich bin Student und habe von Januar bis jetzt Juni als Minijobber (520€/M)) gearbeitet.
Leider bin ich dort individuell versteuert und nicht pauschalversteuert, da mein AG das nicht übernehmen wollte und ich damals nicht wusste, dass das vlt. wichtig wäre.
Ab Juni fange ich an als Werkstudent zu arbeiten (1200€ Brutto /M).
Nun ist es ja so, dass man ab dem Freibetrag von 10.908€ Steuern zahlen muss..
Zum einen frage ich mich im Bezug auf den Minijob (ich zahle bei dem auch die RV),
Zählt dann der Betrag vor der RV oder nach der RV in den Freibetrag?
Zum anderen würde ich durch 6 Monate als Minijobber und 6 Monate als Werkstudent knapp unter der Grenze bleiben, bzw. falls ich z.B. in den Ferien noch deutlich mehr arbeiten würde, würde ich etwas darüber kommen.
Woher weiß denn der AG dann ab wann ich über diesem Betrag bin, also ab wann sie mir dann Lohnsteuer berechnen müssen?