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Wer bezahlt die Schäden in der WG?

Hey,

wir leben zu 3. in einer WG und alle 3 sind Hauptmieter. Ich habe die WG mit 2 anderen Freunden gegründet. Diese sind nun schon lange ausgezogen und es sind 2 neue Mitbewohner eingezogen (ebenfalls beide Hauptmieter, also 3 Hauptmieter)

Die Wohnung bestand nun 3 Jahre und die 2 Neuen sind im Anfang des 4. Jahr eingezogen.

Angenommen alle ziehen aus und die WG wird genau am Ende des 4. Jahr aufgelöst und es wird aus der hinterlegten Kaution, der Gesamtschaden, der Wohnung, der gesamten Jahre bezahlt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 2 neuen Mitbewohner bereit sind, dies zu akzeptieren, weil sie nur 1 Jahr dort gelebt haben, obwohl der Schaden in den gesamten 4 Jahren dort entstanden ist.

Wie geht man da vor?

Um es nochmal zu verdeutlichen. Angenommen es ziehen nun die 2 Neuen nach dem 4. Jahr aus und es ziehen 2 weitere Neue ein usw..

Der Gesamtschaden/Wohndauer der WG, vergrößert sich, aber die neuen Mitbewohner fühlen sich immer weniger anteilig verpflichtet, dafür aufzukommen, weil sie ja nicht für alle Schäden die über die Jahre aufgekommen sind, sich verantwortlich fühlen. (Ärger vorprogrammiert)

Meine Überlegung wäre, von allen neuen Mietern immer eine Art, Abnutzungsgebühr zu erheben und sollte es zum Auszug kommen, können die letzten Mieter, ihren (für ihre Mietdauer) anteiligen Schaden bezahlen und ich zahle den Rest, von den gesammelten Abnutzungsgebühren.

Mein Problem wäre nur.. Was ist wenn ich frühzeitig ausziehe und die WG bestehen bleibt? Ich hätte ein bisschen Befürchtung das Geld einem Mitbewohner zu geben und der macht damit sonst was.. Bzw. was mache ich mit dem Geld?

Mit Abnutzungen/Schäden meine ich Parkettschäden und alles was so die Jahre sich auftümmelt. Ein Kollege musste mal 2000€ nachzahlen nach dem Auszug.

Vielen dank für eure Antworten schon mal!!!

Schaden, WG

Hilfe: Rechnung doppelt so hoch, nicht erfüllte Arbeiten enthalten, Pfusch und er droht mit Klage

Guten Tag zusammen! Ich hoffe sehr, dass uns jemand weiter helfen kann: Im November letzten Jahres gaben wir zwei Dinge bei einem Heizungsbauern/Blechnerei in Auftrag. 1. Solaranlage prüfen 2. Zwei Bleche fertigen und montieren um die Ein- bzw. Austrittsstelle des Edelstahlrohres (Kamin) am Haus zu verkleiden. Mündlich hieß es, alle Arbeiten werden ca 350 Euro kosten. Im Nov. kam dann ein Monteur und ein Azubi. wir unterschrieben, dass sie 2,5 h blieben. Die Solarflüssigkeit, die ausgetauscht wurde, wurde per Schlauch in unseren Garten geleitet mit der Aussage, das wäre o. k., es baut sich ab. Die Bleche wurden jetzt angebracht und das Loch das um das Edelstahlrohr ausgesägt war (Holzpanele/Dach) wurde nicht vollständig abgedeckt, was ja der Sinn dieser Arbeit sein sollte. Nun die Rechnung: 775 Euro, darin entlhalten: 56 Euro Entsorgung der Solarflüssigkeit (die in unserem Garten landete, was der Chef nun leugnet), 6 h Monteur (auf Nachfrage: 2,5 Monteur, 2,5 Azubi, 1h Kostenvoranschlag) und zum Mangel an dem Blech heißt es: Da war die Vorarbeit ja schon schlecht, das Loch um den Kamin war zu groß ausgeschnitten, stimmt, aber deswegen sollten die Bleche es ja verdecken! Der Handwerker will nun sein Geld, erst wenn er das vollständig hat, bessert er evtl. noch was nach und wenn wir nicht alles zahlen droht er mit Klage. Wie sollen wir uns verhalten? Wir sind wirklich ratlos! Vielen Dank!

Handwerker, Heizung, Kostenvoranschlag, rechnung, Recht, Schaden

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