Schaden an der Haustüre?

2 Antworten

Du bist nicht regresspflichtig.
Der Vermieter kann Deinem Besuch ein Hausverbot erteilen.
Sollten Deine Besuche sich öfter so aufführen ist auch eine Kündigung wegen andauernder Störung des Hausfriedens möglich. Aber soweit ist es ja (hoffentlich) nicht.

Schadensersatz muss der Verursacher leisten - dein Vermieter hat gegen ihn einen Anspruch. (un das ggf. 30 Jahre lang)

Zu prüfen ist , ob der Eigentümer eine Versicherung hat, die den Schaden ersetzt,allerdings ins Vandalismus zumeist ausgeschlossen.

Allerdings dürfte deine Reputation beim Vermieter gelitten haben und er könnte auf den Gedanken kommen, nach einem legalen Weg zu suchen, um dir zu kündigen.