Wer bezahlt die Schäden in der WG?
Hey,
wir leben zu 3. in einer WG und alle 3 sind Hauptmieter. Ich habe die WG mit 2 anderen Freunden gegründet. Diese sind nun schon lange ausgezogen und es sind 2 neue Mitbewohner eingezogen (ebenfalls beide Hauptmieter, also 3 Hauptmieter)
Die Wohnung bestand nun 3 Jahre und die 2 Neuen sind im Anfang des 4. Jahr eingezogen.
Angenommen alle ziehen aus und die WG wird genau am Ende des 4. Jahr aufgelöst und es wird aus der hinterlegten Kaution, der Gesamtschaden, der Wohnung, der gesamten Jahre bezahlt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 2 neuen Mitbewohner bereit sind, dies zu akzeptieren, weil sie nur 1 Jahr dort gelebt haben, obwohl der Schaden in den gesamten 4 Jahren dort entstanden ist.
Wie geht man da vor?
Um es nochmal zu verdeutlichen. Angenommen es ziehen nun die 2 Neuen nach dem 4. Jahr aus und es ziehen 2 weitere Neue ein usw..
Der Gesamtschaden/Wohndauer der WG, vergrößert sich, aber die neuen Mitbewohner fühlen sich immer weniger anteilig verpflichtet, dafür aufzukommen, weil sie ja nicht für alle Schäden die über die Jahre aufgekommen sind, sich verantwortlich fühlen. (Ärger vorprogrammiert)
Meine Überlegung wäre, von allen neuen Mietern immer eine Art, Abnutzungsgebühr zu erheben und sollte es zum Auszug kommen, können die letzten Mieter, ihren (für ihre Mietdauer) anteiligen Schaden bezahlen und ich zahle den Rest, von den gesammelten Abnutzungsgebühren.
Mein Problem wäre nur.. Was ist wenn ich frühzeitig ausziehe und die WG bestehen bleibt? Ich hätte ein bisschen Befürchtung das Geld einem Mitbewohner zu geben und der macht damit sonst was.. Bzw. was mache ich mit dem Geld?
Mit Abnutzungen/Schäden meine ich Parkettschäden und alles was so die Jahre sich auftümmelt. Ein Kollege musste mal 2000€ nachzahlen nach dem Auszug.
Vielen dank für eure Antworten schon mal!!!
1 Antwort
das typische WG Problem. Den letzten beißen die Hunde.
Wenn alle Hauptmieter sind, müßte ja bei jedem einzelnen Mieterwechsel, wenn es ordentlich zugeht, der alte Vertrag gekündigt und mit dem Vermieter ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Dabei muß dann eigentlich auch ein Abnahmeprotokoll und eine Endabrechnung mit allem drum und dran inklusive Forderungen bezgl. Schäden gemacht werden. Das ist aber wahrscheinlich nicht passiert, wurden denn überhaupt neue Verträge gemacht? Im Grunde könntest du bei Altschäden womöglich auf deren Verjährung verweisen. Oder auch nicht, das müßte ein Anwalt sich anschauen. Es wäre jedenfalls zwar aufwendig, da in WGs ja gerne ein Kommen und Gehen herrscht, aber es wäre die sauberste Lösung. Zumal ja eben auch dieses beständige hin und her die Wohnung stärker abnutzt.
Das mit der Abnutzungsgebühr scheint zunächst eine gute Idee. Wenn Du ausziehst, übergibst Du die Kohle den verbleibenden Bewohnern, läßt Dir das quittieren und gut ist. Überweisungen kann man auch ausdrucken oder abspeichern. Aber was ist wenn am Schluß das Geld immer noch nicht reicht? Was ist, wenn was über bleibt? Da wäre es vielleicht besser, Du trittst als alleiniger Hauptmieter auf. Dann kannst Du von den Untermietern eine höhere Miete verlangen und legst halt jeden Monat was auf eine extra Sparbuch genau dafür zur Seite. Du mußt dann halt eigene Kautionen verlangen und auch bei jedem Auszug hinterher sein. Das Ganze kommt auch immer noch drauf an was a) im Mietvertrag steht und b) in welchem Zustand die Bude bei Übernahme war und mittlerweile ist.
Manchmal zahlt es sich aus, pingelig zu sein. oder rächt sich, wenn man es nicht ist.