"Heimfahrt" von Hauptwohnsitz zu Lebensmittelpunkt

"Heimfahrt" von Hauptwohnsitz zu Lebensmittelpunkt

Hallo liebe Wissenden, hier nochmal meine Frage in Langform: Heimfahrt von Hauptwohnsitz zu Lebensmittelpunkt steuerlich geltend machen - möglich?

Angenommen eine Person möchte demnächst ein Duales Studium beginnen und zieht dafür in eine ca. 100 km vom Heimatort entfernte Studienwohnung. Diese meldet er als Hauptwohnsitz an, da er dort den größten Teil der Woche verbringt. Das Zimmer bei den Eltern im Heimatort würde er dementsprechend als Nebenwohnsitz anmelden. Vom Hauptwohnsitz läuft er jeweils drei Monate im Semester zur Hochschule (< 1 km) und fährt die anderen drei Monate täglich mit dem eigenen KFZ zum Ausbildungsunternehmen (pro tag ca. 90 km). Hier stellt sich die erste Frage: Die Person könnte für die gefahrene Strecke vom Hauptwohnsitz zum Unternehmen die Pendlerpauschale ansetzen?

Die zweite und eigentliche Frage wäre allerdings, ob für die "Heimfahrt" übers Wochenende vom Hauptwohnsitz im Studienort zum Nebenwohnsitz (gleichzeitig Lebensmittelpunkt auf Grund familiärer Bindung) im Heimatort eine steuerliche "Heimfahrt" (ohne eine alternative steuerliche Entlastung) geltend gemacht werden könnte?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei diesem hypothetischen Fall ( :) ) weiterhelfen könnte, da die meisten Beispiele bzw. Erklärungen im Internet von einer Heimfahrt vom Zweitwohnsitz zum Lebensmittelpunkt ausgehen, was hier jedoch nicht der Fall wäre.

Vielen Dank schon mal im voraus!

Grüße Florian L.

Steuerrecht, Hauptwohnsitz, Pendlerpauschale
Finanzamt hat zu wenig Fahrtkosten berechnet

Ich bin 2009 zu unserer Mutterfirma versetzt worden und habe nun einen Fahrtweg von 75km (einfache Fahrt). Für 2009 und 2010 habe ich die Lohnsteuererklärung gemacht und jeweils gut 1600€ erstattet bekommen. Nun habe ich für 2011 die Erklärung eingereicht und wurde prompt gefragt ob ich auch wirklich gefahren sei (wie sollte ich wohl sonst zur Arbeit kommen???). Man forderte eine Bescheinigung meines Arbeitgebers über die Anzahl der Tage, die ich gearbeitet habe. Habe ich umgehend eingereicht. Dann kam, dass auf mich kein Auto zugelassen sei. Ich erklärte Ihnen, dass das Auto auf den Namen meiner Mom läuft, da es günstiger ist. Ich bin aber Finanzierer und trage alle Kosten. Dann wollten sie eine Bestätigung über die Laufleistung meines Autos. Ich bin ja geduldig... also habe ich die Inspektionsrechnungen Januar 2011 und Oktober 2011 eingereícht, die ja belegen, dass ich gute 24.000 in nicht mal 10 Monaten gefahren bin. Dann kam eine Weile nichts und heute habe ich eine Überweisung von 110,-€ auf dem Konto. Hä?????? Kein Bescheid, keine Abrechnung, Aufstellung oder wie auch immer... und warum 110€?? Das würde ja bedeuten, ich habe die Firma beinahe vor der Tür. Bin stinksauer. Man sitzt gut 2 Stunden am Tag im Auto um seinen Job auszuüben, tankt 5 Mal im Monat und bekommt 110€?? Was soll ich nun tun ?? wüsste auch gerne mal woraus sich diese 110€ zusammen setzen.

Finanzamt, Pendlerpauschale
Längere Wegstrecke - Entfernungspauschale f. Steuererklärung

Hallo,

ich bearbeite grade meine Steuererklärung für 2011. Ich nutze dafür WISO.

Wie ist das nun mit den Kilometern, kürzeste Strecke ist prinzipiell erstmal klar, es sei denn man legt plausibel dar, warum man einen längeren Weg fährt.

Laut Routenplaner Google-Maps sind es 90 km (kürzere Strecke) mit einer Fahrdauer von 1 Std 9 min.

gebe ich meine (längere) Route über die Autobahn an, kommen 106km und eine Fahrzeit von 1 Std. 16 min raus, also laut Routenplaner 7 minuten länger.

Aber in der realität sieht das anders aus, über die Autobahn bin ich ca. 5-10 minuten schneller als über die kürzere strecke durch die Stadt.

Frage ist nun, ob das Finanzamt die paar Minuten anerkennen wird? Die (längere) Strecke fahre ich wirklich jeden Tag, weil der Berufsverkehr in der Stadt einfach ein Grauen ist.

Zudem habe ich mir eine eigene Excel-Tabelle angefertigt, in der ich Buch führe und die verschiedenen Wege mal "ausprobiert" habe und handschriftlich festgehalten habe: Datum der Fahrt, Wegstrecke (also Stadt oder Autobahn), Startzeit, Ende der Fahrt, Dauer der Fahrt und zurückgelegte Kilometer laut Tageskilometerzähler.

Wird so eine selbstgeführte Aufzeichnung in der Regel auch akzeptiert, wenn meine angegebenen Kilometer nicht anerkannt werden?

Ich fahre mit eigenen privaten PKW. Kilometer sind eindeutig nachweisbar (Kaufvertrag Anfang 2011, Kilometerstand heute). Alle Tankquittungen sind sauber aufgehoben, jeweils mit Gesamtkilometerstand und Tageskilometer vermerkt (zur Verbrauchsermittlung in Spritmonitor).

Danke euch. Grüße Olm

einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten, Entfernungspauschale, Pendlerpauschale

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