Arbeitsort laut Vertrag in München, Arbeitsplatz in Düsseldorf - Pendlerpauschale?

1 Antwort

Das ist ein wenig kompliziert.

Im Prinzip hast Du eine doppelte Haushaltsführung mit Erstwohnsitz in Köln - eine eigene Wohnung in München ist dafür nicht erforderlich. Da Du aber von dort nicht mindestens alle 14 Tage nach Hause fährst, kommt das nicht zum Tragen.

Die Arbeit in Ddf ist aber als beruflich begründete Auswärtstätigkeit zu sehen. So dass Du die Fahrten mit .30€ pro gefahrenem Kilometer ansetzen kannst. Für 54 Euro Fahrtkosten pro Tag dürfte es in Ddf keine angemessene Unterkunft geben, so dass die weite Fahrt durchaus als plausibel gelten kann.

Allerdings kannst Du wohl keine Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, da Du die erforderliche Zeit nicht erreichen wirst.