Arbeitsort laut Vertrag in München, Arbeitsplatz in Düsseldorf - Pendlerpauschale?
Hallo,
ich habe laut Arbeitsvertrag meinen Arbeitsplatz in München. Zur Zeit arbeite ich aber hauptsächlich in Düsseldorf ( 7 von 8 Wochen im Schnitt) Hauptwohnsitz ist in Köln und wenn ich mal in München bin, schlafe ich bei meiner Tante (hab also kein Zweitwohnsitz in München angegeben)
Was für eine Pendlerpauschale gebe ich jetzt ?
Von Köln nach Düsseldorf sind es nun entweder 90 km mit dem Auto, oder 20Euro mit dem Zug.
Was soll ich jetzt in der kommenden Steuererklärung angeben? München?, Düsseldorf? In wieweit muß mir mein Arbeitgeber etwas bescheinigen?
Vielen Dank im voraus.
Gruß Tobi
1 Antwort
Das ist ein wenig kompliziert.
Im Prinzip hast Du eine doppelte Haushaltsführung mit Erstwohnsitz in Köln - eine eigene Wohnung in München ist dafür nicht erforderlich. Da Du aber von dort nicht mindestens alle 14 Tage nach Hause fährst, kommt das nicht zum Tragen.
Die Arbeit in Ddf ist aber als beruflich begründete Auswärtstätigkeit zu sehen. So dass Du die Fahrten mit .30€ pro gefahrenem Kilometer ansetzen kannst. Für 54 Euro Fahrtkosten pro Tag dürfte es in Ddf keine angemessene Unterkunft geben, so dass die weite Fahrt durchaus als plausibel gelten kann.
Allerdings kannst Du wohl keine Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, da Du die erforderliche Zeit nicht erreichen wirst.