Pendlerpauschale im Ehrenamt?

1 Antwort

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Der Verein zahlt eine Kostenerstattung für Fahrten, die gemäß Bundesreisekostengesetz abgerechnet werden. Das ist als Kostenersatz steuerfrei.

  • Der Verein bzw. die zuständige Behörde stellt über die Beträge, die der möglichen Kostenerstattung auf Basis der Entfernungspauschale entsprechen, eine Zuwendungsbescheinigung aus, die als "Spende" steuerlich zum Abzug gebracht werden können.

Ich kenne eher die zweite Variante, da die ehrenamtliche Tätigkeit ja eher Spendencharakter hat und der Verein üblicherweise keine Ausgaben für solche Fahrten tätigen will.