GbR Kleinunternehmen Mehrwertsteuer absetzen?

1 Antwort

Wenn Ihr die Option 'Kleinunternehmerregelung' gewählt habt, habt ihr auf den Vorsteuerabzug verzichtet, da kommt nichts zurück.

Entweder, Ihr rechnet mit Umsatzsteuer ab - dann gibt es auch Vorsteuerabzug, oder nicht - dann gibt es keinen. Je nachdem, was für eine Art von Geschäft Ihr da betreibt, bedeutet die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung den Verzicht auf bares Geld.

Ihr könnt allerdings auch jetzt noch auf die KU verzichten - s. § 19 Absatz 2 UStG, dann müsst Ihr allerdings aus den bereits getätigten Umsätzen Umsatzsteuer abführen. Sofern sich die Rechnungen an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer richten, könnt Ihr sie korrigieren, aus Rechnungen an Privatleute werdet Ihr die Umsatzsteuer herausrechnen müssen, denn diese haben keinen Anlass, nachträglich mehr an Euch zu zahlen.

Aber immerhin ist die Umsatzsteuer, die sie nicht wiederkriegen, als Aufwand bei der Ermittlung der Einkünfte ansetzbar.

Oder - um es weniger schön zu formulieren: Man verdient weniger.

1