GbR in Auflösung - Gesellschafter will eingebrachte Gegenstände bezahlt bekommen?

2 Antworten

Das heißt, die Gegenstände sind nicht im Sonderbetriebsvermögen der GbR geblieben, sondern in die Gesamthand gekommen? Dann hat er dafür doch bei der Einlage schon etwas bekommen und die Gegenstände gehören der GbR gesamthänderisch.

Wenn er sie zurückhaben will, muss er sie halt kaufen - sofern der Verkäufer, also die GbR - überhaupt verkaufen möchte.

Wie wurde denn der Vorgang seinerzeit gebucht?

Hallo EnnoDerDritte.

Es wurde diesbezüglich nichts dokumentiert. Zb eine Lochzange wurde benötigt und er hat seine von zu Hause mitgebracht oder eine Leiter. Nur so Kleinkram eben. Alle Einlagen die dokumentiert sind, wurden zu jeweils gleichen Teilen (50/50) eingefügt. Das betrifft zb Maschinen wie einen Großformat -digitaldrucker, den wir gemeinsam gekauft haben.

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Dann hat der die Lochzange offenbar nur geborgt und kann sie wieder mitnehmen.

Allerdings klang

Wir reden nicht von Bürostuhl oder Rollkontainer zur Ausübung der Geschäftstätigkeit sondern von Produktionsmitteln die unmittelbar zum Erzielen von Umsätzen benötigt wurde

schon 2 Nummern größer.