Ebay Kleinanzeigen – die besten Beiträge

Verkäufer versendet falsch-Ware nicht angekommen?

Heyho, diese Frage schließt sich meiner letztgestellten an. Long Story short:

Bei Ebay Kleinanzeigen habe ich einen Artikel gekauft (155€). Vereinbart war versicherter Versand. Der VK sagte, er macht es als Paket, ich stimmte zu. Letztendlich versendete er als normales EINSCHREIBEN (versichert bis 25€ -.-). Auf meine Nachfrage war er uneinsichtig und meinte, er mache das immer so und bliblablubb.

Nun das Problem: Einschreiben kam nicht an. Wurde laut Sendungsnummer angeblich zugestellt. Laut Nachverfolgung "Übergabe an Empfänger original", mit einer Unterschrift, die meinen Namen zeigt. Es handelt sich aber eindeutig und nachweislich nicht um meine Handschrift. Zudem habe ich einen Haufen Zeugen sowie evtl. sogar Kameraaufnahmen, die beweisen, dass ich zum Zeitpunkt der Zustellung nicht das Einschreiben hätte entgegennehmen können (habe es mir auf die Arbeitsstelle bestellt). Ergo heißt das für mich, der Bote hat meine Unterschrift gefälscht.

Wer haftet? Das Einschreiben ist nur bis 25€ versichert. An sich muss ich ja Schäden vom Zusteller einfordern. Der VK hat aber eigenmächtig und mutwillig anders als vereinbart und nicht ausreichend versichert versendet und somit ist er ja quasi Schuld, dass ich den Schaden habe. Der VK ist sich keiner Schuld bewusst. Sehr verzwickt Alles.

Soll ich auf Nacherfüllung pochen und da er es nicht kann vom KV zurücktreten, damit ich auf der sicheren Seite bin? Zurücktreten geht ja eigentlich nicht, da laut Sendungsnachweis die Ware zugestellt wurde... -.- Freue mich über Auskunft zur Rechtslage! Vielen Dank.

Recht, ebay Kleinanzeigen

Ebay Kleinanzeigen Käufer behauptet Gerät defekt?

Hallo zusammen

Ich bin ganz neu hier und komme direkt mit einen brisanten Thema und bitte um Eure Meinungen.

Ich habe auf Ebay Kleinanzeigen ein Tablet verkauft. Alle Beschädigungen in Form von Kratzern wurden ebenfalls dokumentiert. In der Anzeige habe ich nur geschrieben das das Gerät in einem guten Zustand ist und selbstverständlich auch Simlockfrei ist. Den Gewährleistungs- und Garantieausschluss habe ich ebenfalls kenntlich gemacht, da Privatverkauf. Das Gerät wurde auch vor dem Erstellen auf Funktionalität geprüft. Sogar ein Foto das es funktioniert war reingestellt.

Nun hatte mich ein Käufer angeschrieben und nochmal nachgefragt ob alle Sim Karten passen würden. Habe ihm geantwortet das das Gerät Simlockfrei ist und sowohl für Prepaid als auch Vertrags Simkarten geeignet. Das Gerät ist schließlich Simlockfrei. Wir einigten uns auf einen Preis und er holte das Gerät ab. Wir haben ihm auch extra das Gerät bei der Abholung angemacht sodass er sich von der Funktionalität überzeugen konnte. Dies hat ihn anscheinend aber nicht interessiert und er hat ohne zu prüfen das Geld bar übergeben.

Drei Tage später kam dann eine Nachricht das das Gerät nicht funktionierte und angeblich keine Simkarten akzeptiert. Habe ihm nur geantwortet das wir keine Probleme hatten und das Gerät Simlockfrei ist. Danach kam erstmal nichts.

Jetzt wieder ein paar Tage später schreibt er das das Gerät repariert werden musste da der Simkartenslot angeblich defekt sei. Er würde es abgeben an einen Anwalt und ich müsste die Kosten bezahlen.

Eigentlich bin ich der Meinung das mit Ausschluss der Gewährleistung und Garantie sowie dem Hinweis das es ein Privatverkauf ist fein raus. Darüber hinaus hätte er das Gerät vor Ort prüfen können was er nicht getan hat. Ich vermute er hat es selber kaputt gemacht da er das Gerät noch einem Dritten gegeben hat. Dieser sollte es benutzen damit wegen corona Kontakt gehalten werden kann. Darüber hinaus muss er mir beweisen, dass eine arglistige Täuschung vorlag und das Gerät schon vor dem Verkauf defekt war.

Zumal wenn er direkt nach dem Kauf geschrieben hätte es wäre etwas kaputt dann hätte ich es verstehen können aber erst ein paar tage später zu schreiben nachdem das Gerät noch ein anderer in den Händen hätten außer der Käufer finde ich mehr als fraglich.

Wie ist eure Meinung?

Rechtslage, ebay Kleinanzeigen

Käufer bei Ebay-Kleinanzeigen meldet sich nach Kaufzusage erst tagelang nicht und will den Artikel nicht bezahlen und abnehmen. Besteht ein Kaufvertrag?

Ich verkaufe bei ebay-Kleinanzeigen einen ca. 5 Jahre alten Drucker - original verpackt, ungeöffnet von privat an privat. Garantie, Gewährleistung und Rücknahme als Privatverkauf ist in der Anzeige ausgeschlosssen worden. Es meldete sich ein Interessent und wir haben unds auf einen Preis geeinigt. Jetzt will der Käufer den Artikel nicht mehr zahlen und abnehmen.

Nach meiner Meinung ist ein gültiger Kaufvertrag geschlossen worden.

Folgende Korrespondenz lief über die Nachrichten bei ebay-kleinanzeigen:

  • nach einigen Nachrichten einigten wir uns auf den Preis:

Verkäufer (Ich) 21.10.2020

Bei 130 inkl. Versand bin ich zähneknirschend dabei.

Käufer 21.10.2020

Ok, ich nehme den Drucker für 130€ inkl. Versand👍🏻

Ich 22.10.2020

Moin. Drucker ist für dich reserviert

Ich 23.10.2020

Hallo, bleibt es bei deiner Absichtserklärung oder schickst du auch noch die 130 €?? Eine Versandanschrift wäre auch hilfreich

Ich 26.10.2020

Hallo, Ich hoffe, gesundheitlich ist soweit alles ok. Bitte um Zahlung und Angabe der Versandanschrift. Kaufzusage geben und dann Funkstille! Finde ich nicht korrekt.

Ich 01.11.2020

Mahlzeit der Herr,

Ihr Verhalten ist völlig inakzeptabel - Preis aushandeln - Kaufzusage geben und sich dann in der Versenkung verschwinden und keinerlei Rückmeldung mehr zu geben.

Es ist Ihnen wahrscheinich nicht klar, was die Folge Ihrer Kaufzusage ist.

Mit meiner Preiszusage ("Bei 130 inkl. Versand bin ich zähneknirschend dabei") und Ihrer Kaufzusage ("Ok, ich nehme den Drucker für 130€ inkl. Versand👍🏻 ") wurden zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben und damit ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag nach §433 BGB geschlosssen. Für Sie besteht die Verpflichtung, den Artikel zu bezahlen und für mich die Verpflichtung den Artikel zu versenden. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist, den Artikel bis zum 03.11.2020 per papayl an *****€****.de zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung der Frist werde ich Sie bei Ebay-Kleinanzeigen melden und behalte mir vor, Rechtsmittel einzulegen. D.h. die Angelegenheit wird an einen Rechtsanwalt zur Erhebung einer zivilrechtlichen Klage auf Erfüllung des Kaufvertrags gegeben.

Käufer 01.11.2020

Ich nehme den Drucker nicht😉

Ich 01.11.2020

Nochmal: Wir haben einen Kaufvertrag abgeschlossen!

Käufer 01.11.2020

Nur weil Sie den Drucker nicht verkaufen können, muss ich den nicht nehmen. Meine Rechtschutzversicherung wird sich freuen👍🏻

Käufer 01.11.2020

Ein Tipp, setzen Sie mal den auf 130€ dann bekommen bestimmt viele Anfragen👍🏻

Ich 01.11.2020

Doch, ich habe den Drucker an Sie verkauft. Wir haben uns auf einen Preis geeinigt und Sie haben eine Kaufzusage gemacht. Damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Käufer 01.11.2020

Ich 01.11.2020

Ihre süffisanten Tipps können Sie sich sparen

Käufer 01.11.2020

Erst wenn ich zahle und Sie die Ware schicken, käme ein Vertrag zustande😉

Ich 01.11.2020

googlen Sie mal, wie in Kaufvertrag zustande kommt

Kaufrecht, Kaufvertrag, ebay Kleinanzeigen

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