Habe von einem verstorbenen Onkel ein Erbe erhalten, das auch in Aktien besteht. Der Testamentsvollstrecker hat bisher nur einen Teil des Erbes ausgezahlt und behält den anderen Teil, der in Aktien besteht, zurück mit der Begründung, dass es derzeit wirtschaftlich unsinnig wäre, womit er Recht hat, die Aktien zu verkaufen. Hat der Testamentsvollstrecker das Recht, den Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien zu bestimmen und damit die Auszahlung meines restlichen Erbes zu verzögern?