Der Zaun wurde bei einem Unfall zerstört, wird von der Versicherung nur der Zeitwert ersetzt?

3 Antworten

Bei Sachschäden zahlt die Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen lediglich den Zeitwert und nicht den Neuwert. 

Verständlich, denn anderweitig würden die Versicherungen zunehmend zum Versicherungsbetrug anregen.

Das ist so. Schadensersatz gibt es nur auf den Wert der zerstört worden ist. Einen neuen Zaun bezahlt die Versicherung nicht und braucht sie auch nicht.

Danke für den Unfallbericht. Dort ist zu lesen:

Der Chef der Allgäuer Spedition beruhigte nach dem Unfall die
Hausbesitzerin. „Machen Sie sich keine Sorgen, Sie bekommen alles ersetzt“

Daher stellt sich die Frage, ob die Geschädigte die Differenz zwischen Versicherungsentschädigung und - sagen wir - Schadenswiedergutmachung als zivilrechtlichen Anspruch beim Spediteur (oder Fahrer) einfordern kann.

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@LittleArrow

Nein, kann man nicht. Schadensersatz geht nun mal auf den Zeitwert und nicht nicht auf den Neuwert. Und angelogen worden ist die Geschädigte auch nicht. Schließlich wurde ihr ja nicht gesagt, es würde alles NEU gemacht.

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@LittleArrow

Hast Du Dir das schritlich geben lassen? Und eigentlich ist Dir alles ersetzt worden. Nämlich unter Berücksichtigung des Abzuges Neu für Alt.

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