Wird der Dienstwagen bei Elterngeldbezug mit überschneidenden Monaten Erwerbstätigkeit/Elterngeld doppelt berechnet?

Hallo,

ich bin seit dem 14.03 für einen Monat in Elternzeit. Für die Zeit 01.03-13.03 wurde mein Burttogehalt anteilig und die Dienstwagennutzung für den gesamten Monat gerechnet bzw. versteuert. Das wird auch in der Abrechnung April, 14.04-31.04, so sein und ist inhaltlich korrekt.

Die Elterngeldstelle möchte den Dienstagwagen als geldwerten Vorteil für den Zeitraum 14.03 - 13.04 (1. Lebensmonat) ebenfalls anrechnen.Somit wird der Dienstewagen für März und für April für den jeweiligen kompletten Monat versteuert über meinen Arbeitgeber und von menem anteiligen Gehalt auch vollständig in Abzug gebracht. Gleichzeitig wird aber auch der geldwerte Vorteil beim Elterngeld in Abzug gebracht.

Aus meinem Verständnis heraus muss ich in diesem Jahr dann 13 Monate für die Nutzung von 12 Monaten "zahlen". Habe ich hier einen Denkfehler? Erfolgt ein Ausgleich über die Lohnsteuerabrechnung?

Außerdem ist noch unklar, ob die Elterngeldstelle nur 1% anrechnet oder auch die Distanz zur Arbeitsstätte (km x 0,03% des Wagens) mit anrechnet. Gibt es dazu eine klare Regelung?

Die Elterngeldstelle konnte mir beides nicht beantwirten ("Sie bekommen einen Bescheid, dann sehen Sie genau was wir berechnet haben und können sich dann wieder melden").

Das Urteil zu dem Thema, L 11 EG 1721/12, habe ich mir angesehen. Der Sachverhalt ist jedoch ein anderer (und weitaus komplexer), da hier über mehrere Monate hinweg Dienstwagennutzung mit Elterngeldbezug stattfand.

Danke für aufklärende Worte!

Dienstwagen, Elterngeld
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wg. Photovoltaik, 13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen?

Hallo zusammen,

ich versuche gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen, da ich in diesem Monat eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen habe.

Zu den Voraussichtlichen Einkünften habe ich diverse Fragen:

  • Da wir teilweise einspeisen, muss ich die erwartete Einspeisevergütung (also etwa 10ct/kWh -- plus USt?!) und den zu versteuernden Eigenverbrauch (also 20ct/kWh Pauschale) aufsummieren und unter vstl. Einkünften aus Gewerbebetrieb eintragen?
  • Ich bin verheiratet, aber meine Frau ist nicht als Gesellschafter angemeldet. Trage ich bei vstl. Einkünften aus Gewerbebetrieb für mich dann die erwarteten Einkünfte aus der PV-Anlage (s.o.) ein und bei meiner Frau nichts?
  • Wir haben in diesem Jahr Elterngeld bezogen und werden das im nächsten Jahr wieder tun. Trage ich diese Einkünfte unter vstl. Einkünfte aus Sonstigen Einkünften (z.B. Renten) ein?

Auch die Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge ist mir nicht klar.

  • Ich habe in anderen Fragen zu diesem Thema gelesen, dass es sich bei den Steuerabzugsbeträgen um einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli handelt. Kann ich einfach meine erwarteten Einkünfte in einen Nettorechner eingeben und die entsprechenden Werte für LSt, KSt, Soli übernehmen, oder sind das die falschen Zahlen?
  • Gehören in die Sonderausgaben all die Positionen, die das Finanzamt in der ESt-Erklärung unter Sonderausgaben aufführt? Heißt das, dass ich im Prinzip vier Steuererklärungen vorwegnehmen muss (für meine Frau und für mich, für dieses und fürs nächste Jahr)?
Elterngeld, Fragebogen steuerliche Erfassung
Elterngeldberechnung: Bemessungsgrundlage mit Dienstwagen?

Ich habe folgende Frage zur Elterngeldberechnung:

Ich habe einen Dienstwagen (geldwerter Vorteil, da für Privatfahrten (ist auch so auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt) und versteuere diesen nach der 1%-Regel.
Da ich nicht auf das Auto im Mutterschutz angewiesen bin, weil wir ohnehin noch ein zweites Auto besitzen, gebe ich es bereits vor dem Mutterschutz wieder ab, um mir während des Mutterschutzes die Versteuerung des Dienstwagens zu sparen.
Nichtsdestotrotz habe ich eigentlich 12 Monate vor Geburt (bzw. 10,5 Monate vor Geburt- weil ja die 6 Wochen MuSchutz vor der Geburt bereits abgegeben) des Kindes einen Dienstwagen (mit ca. 400€ monatlich) mit versteuert und dementsprechend weniger Netto verdient.
Darf ich als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes die 400€ geldwerter Vorteil monatlich zum Brutto (sagen wir mal 3.500€ monatlich) dazurechnen und somit würde sich die monatliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngeldes auf 3.900€ belaufen oder bleibt es bei den 3.500€? Oder wird gar vom Netto ausgegangen, das ja noch geringer ist, als das Netto, dass sich ohne den geldwerten Vorteil ergeben würde.

Nochmal die konkrete Frage: wie wird der geldwerte Vorteil in Form eines Firmenwagens zu der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? (Dienstwagen wird während der Elternzeit nicht weiter in Anspruch genommen).

Dienstwagen, Elterngeld
Ehepaar, Steuererklärung, Elterngeld - trotzdem Rückerstattung?

Hallo, ich bin bisschen verwirrt. Vielleicht könnt ihr mir kurz helfen. (Sorry für Sprachfehler, bin seit 7 Jahren da, also gibt es leider immer noch welche :-)).

Also mein Mann arbeitet vollzeit. Sein Jahresgehalt war ca. 29000€. Ich war das ganze letzte Jahr in der Elternzeit, insgesamt 6.990 € Elterngeld bezogen.

Dazu Kindergeld natürlich.

Ich habe erstmal Seine 2 Lohmsteuerbescheinigungen im Wiso eingegeben, und kam gleich eine Erstattung raus. Gegen 2000€ obwohl im Rechner in Internet stand mehr zahlende Steuer für das Einkommen. Er hat laut Lohnsteuerbescheinigungen einmal 1527 und einmal 1827 € Lohnsteuer bezahlt.

Auf sein Einkommen kommt ja mein Elterngeld, dann sind wir beim 36.014€ Einkommen fürs Jahr.

Es zeigte aber immer noch Rückerstattung an, nur weniger, sobald ich mein Elterngeld eingegeben habe.

Kinderfreibetrag lohnt sich nach meiner Berechnung nicht, da 2388€ Kindergeld bezahlt wurde.

Nachher habe ich meine Kfz Haftpflicht noch eingegeben, und seine auch. Meine ist über 1000€ fürs Jahr gewesen, da ich noch in der Probezeit gewesen bin, erste Versicherung, etc.

Am Ende zeigte das Programm also immer noch 2000€ Rückerstattung an. Kann es möglich sein?

Also wir waren beide in Steuerklasse 4. Er hat ein Einkommen 29.324 € gehabt, und 3348€ Lohnsteuer bezahlt. Ich war in der Elternzeit, 6990€ Elterngeld bezogen. Für das Kind 2388 € Kindergeld. Kinderfreibetrag sollte also nicht greifen.

Woran kann die Rückerstattung liegen? Oder ist es falsch? Ohne mich und das Kind einzugeben, hat das Programm schon eine 2100€ Rückerstattung angezeigt. Durch mich wurde es weniger, mit der Haftpflicht wieder mehr. Bin total verwirrt. Vielen Dank für eure Hilfe. Liebe Grüße

Elterngeld, elternzeit, Steuern, Rückerstattung
Kurzarbeit, Elterngeld und im 9. Monat schwanger! Was machen wir?

Hallo, ich weiß nicht mehr, was ich machen soll. Ich bin Anfang des Jahres zum leitenden Angestellten "befördert" worden. Aufgrund der Finanzkrise wurde mir dieser neue Posten aber erstmal ohne eine Gehaltserhöhung angeboten. Wenn es der Firma wieder besser geht, würde ich eine angepassete Lohnerhöhung bekommen. Ich verdiene zur Zeit um die 3200€ Brutto. Meine Frau ist Beamtin und im neunten Monat schwanger. Aufgrund des Elterngeldes haben wir vor der Schwangerschaft die Steuerklassen geändert. Meine Frau hat (weil Beamtin und kaum Abzüge) Steuerklasse 3 und ich Steuerklasse 5. Das macht dann Netto stolze 1230€ die ich raus habe. Geplant war bei uns, dass meine Frau für ein Jahr zu Hause bleibt und dabei Anspruch auf die volle höhe des Elterngeldes gehabt hätte (1800€). Ab der Geburt wollten wir die Klassen wieder tauschen, Frau 5, ich 3. Statt einer baldigen Lohnerhöhung, kommt es jetzt für den gesamten Betrieb auch noch zur Kurzarbeit.. Firma: gesundes Unternehmen, schafft ein Jahr Krise ohne Prob.) Bleibe ich zu Hause, wird mir die leitende Position entnommen,meine Karriere ist hin und Elterngeld gäbe es auf meine 1230€, statt den vollen Betrag. Meine Frau will, wie unser 1. Kind ,dass Neugeborene stillen. Sie kann doch unmöglich nach 8 Wochen wieder arbeiten gehen! Das macht uns fertig! Was sollen wir tun? Ich weiss nicht mehr weiter :-(. Bitte um gute Ratschläge

Elterngeld, Kurzarbeit, Steuerklasse