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Beschäftigungsverbot und Urlaubsabgeltung während der Schwangerschaft,völlig Mittellos

Hallo Meine Freundin ist schwanger und hatte einen befristeten Vertrag bis 02.09.14.Der eigendlich verlängert werden sollte.Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft allerdings nicht mehr. Aufgrund von groben Verstössen gegen das Mutterschutzgesetz vom Arbeitgeber wurde ein Beschäftigungsverbot bis Beginn der Mutterschutzfrist zum 08.09.14 vom Frauenarzt erteilt.Allerdings individuell und nur für diese eine Firma.Nach Überprüfung des Arbeitsamtes besteht Vermittelbarkeit und somit Anspruch auf ALG1.Allerdings hatte sie noch 11 Tage Urlaub, der Ihr in einer Urlaubsabgeltung vom Arbeitgeber ausbezahlt wurde.Das Amt wiederum rechnete diesen an und die Tage ab 03.09. bis 06.09. wurden als beitragsfreie Arbeitslosigkeit berechnet.Der Betrag des Urlaubsanspruches wurde bis 17.09. verrechnet.Anspruch besteht aber nicht ab 17.09., da laut Amt bereits im Mutterschutz.Mutterschutz besteht aber nur,wenn auch Beiträge an die KKasse bezahlt werden.Allerdings wurde zunächst ALG1 genemigt und nach Nachfrage auf Auszahlung dann erst am 17.10.14 im Änderungsbescheid zurückgenommen.(hat das Amt vertrödelt) Entbindungstermin sollte der 20.10.sein.Sie ist bereits 13 Tage drüber. Haben Wiederspruch beim Amt eingelegt und zugleich auf die 6 wöchige Mutterschutzfrist vor Geburt verzichtet. Da sie sich ohne Einkommen Pflichtversichern musste, haben wir Klage gegen die KKasse auf Zahlung von Mutterschaftsgeld vorm Sozialgericht eingereicht, da in der Urlaubsabgeltung auch Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt wurden. Also für die Zeit bis 17.09.

Jezt meine Fragen. Besteht aussich auf Erfolg zur Zahlung von Alg1 ? Das Beschäftigungsverbot verhinderte ja die Urlaubsinanspruchnahme.Somit trifft sie auch keine Schuld, wenn der Urlaub ausbezahlt werden muss.Sie befindet sich in einer Schwangerschaft und ist dadurch föllig Mittellos.

Ist bei einem Verzicht auf Mutterschutzfrist, das Amt verpflichtet ab 17.09. bis entbindung oder Rückwirkend ab Geburt Alg1 zu zahllen ?

Muss die Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld ab. 03.09. zahlen, weil zwar beitragsfreie Arbeitslosigkeit, aber die Beiträge bereits in der Urlaubsabgeltung bezahlt wurden?

Die Pflichtversicherung musste rückwirkend zum 03.09. abgeschlossen werden.158 Euro bezahlen ohne Einkommen und Verdienst? Wie soll das gehn? Bemessungsgrundlage des Betrages laut Vertrag der Kasse liegt bei Mindesteinkommen von 928 Euro.Sie ist bei 0 Euro, was ich skandalös finde.

Ich hoffe irgend jemand kann uns hier weiterhelfen und hat vieleicht das Gleiche erlebt.herzlichen Dank

Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Beschäftigungsverbot

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