Erstattungsanspruch bei einem ALG 1 Antrag

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Doch, das ist relativ leicht zu verstehen. Dein ALG I Antrag ist nun durch.

Die zahlen das, was Dir das Jobcenter als Vorausleistung gezahlt hat, an die zurück und dann zahlen sie direkt an dich.

Warte mal auf die Überweisung, bzw. auf die genaue Abrechnung.

Ich habe noch vergessen zu erwähnen das die gute Frau mir eine Sperrandrohung dazu gelegt hat mit der Begründung ich hätte mich zu spät Arbeitssuchend gemeldet, dabei hatte das Jobcenter doch schon alles bewilligt im letzten Jahr !! Ausserdem war ich ja gar nicht Arbeitslos oder suchend, da ich mich um die häusliche Pflege meiner Großmutter gekümmert habe, wann sich ihr Zustand verschlechtert kann ich doch keine 3 Monate vorher wissen. Ist das als Widerspruch genug ??

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@Jendeluna910

Im Moment she ich, zumindest nach dem Sachverhalt, keinen Grund für einen Einspruch. Dein ALG I ist bis zum 30.09.2014 gewährt.

Was mir auffällt. 20,14 am Tag sind noch immer weniger als ALG II Regelsatz und übliche Miete. Besteht noch immer ein ALG II Ergänzungsanspruch?

Wie auch immer, für Die Zeit, als Dein ALGI noch nicht gewährt war, wird aus Deiner Nachzahlung zurückgeführt.

Für die Zukunft entweder ALG I, wenn es nicht weniger ist, wals Dir nach ALG II zusteht.

Im Übringen abwarten, bis da die Abrechnung kommt.

Ich Sachen Jobsuche, gab es ja nur eine Warnung, nicht eine Kürzung.

Nur eben zumindest anrufen, wenn wirder Pflege geleistet werden muss.

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@wfwbinder

In dem Sperranschreiben steht ja drin das ich mich bis zum 20.02 mit dem beigefügten Zettel melden soll, ansonsten würde sie nach Aktenlage entscheiden. Sowie ich mich gestern schlau gemacht habe würde sie mir also eine Woche streichen. Ich habe gestern erfahren das ich zusätzlich Wohngeld beantragen kann, alg2 zusätzlich noch beantragen könnte ich auch, aber das Jobcenter hat letztes Jahr auch keine Miete gezahlt, ich wohne mit meinem Freund in einer vermieteten Wohnung meines Vaters, wir zahlen unsere Miete jeden Monat bar da er direkt nebenan wohnt, ich sollte nachweise über tatsächliche mietzahlungen einreichen, für mich ist das ganze einfach nur noch reine Schikane !! Ich spiele schon mit dem Gedanken mich einfach mal bei einem Sozialgericht zu informieren was ich für Möglichkeiten habe, da ich ja nun seit 7 Monaten auf mein Geld warte !!

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@Jendeluna910

Gut, dass mit dem Termin fehlte im Sachverhalt.

Mein Rat hingehen udn die Sachlage erläutern. Auch das mit der Pflege.

Die Sache mit der Miete ist keine Schikane, sondern Vorschrift und diese Vorschrift hat (nicht bei Dir, aber allgemein) schon seine Berechtigung, denn erst gestern sagt mir jemand (wenn auch für einen Zusammenhang), dass er 500,- Euro Miete an die Eltern überweist udn 200,- in Bar gibt, damit die nicht soviel Steuern zahlen.

Deshalb ist es auch für einen Jobcenter Mitarbeiter nicht so fremd, dass ihm eventuell Barquittungen vorgelegt werden, nur um die Miete beim Jobcenter zu kassieren. Daher die Vorschrift mit der Zahlung per Überweisung.

Aber es ist kein Problem, besorge Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht und lasse dich von einem Anwalt beraten.

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@wfwbinder

Ok. Heute hab ich wieder Post bekommen, dieses mal mein "vorläufiger" Bewilligungsbescheid, in dem ich alle Sperrzeiten aufgeführt sind, zum einen die 7 Tage durch verspätete Arbeitslosmeldung (Die ja nicht vorhanden war) und 65 Tage gemindert, setzt sich aus den Monaten August und September zusammen als ich den Antrag stellte und für zwei Monate vom Jobcenter vergütet wurde, soweit komm ich mit, doch der Zeitraum ist unkorrekt, ich habe ja keine Leistungen in dem Zeitraum vom 27.12.13-28.2.14 bezogen. Hab dort heute wieder angerufen und wurde zum 10. mal abserviert mit dem Rückrufservice, das wiederum dauert bis zu zwei Werktage, ich sitze seit Wochen ohne Geld zu Hause und komm nicht klar, dass kann doch nicht normal sein.

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@Jendeluna910

Da hilft nur noch ein Anwalt wie ich das sehe. Vorschlag, gehe bitte morgen zum Amtsgericht und lasse Dir einen Beratungsschein geben. Meist sind in der Nähe der Jobcenter spezialisierte Anwälte zu finden.

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