kann die arge/jobcenter die Zahlung die angewiesen ist stoppen

4 Antworten

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Also, angewiesen ist wieder typisches amtsdeutsch. Eine Anweisung kann man auch Instruktion oder z. B. bei der Bundeswehr auch Befehl nennen. Es ist nichts anderes als eine Aufforderung etwas zu tun.

In Deinem Fall ist es die Aufforderung einen bestimmten Geldbetrag an Dich zu überweisen. Da aber zwischen Anweisung und dem Beginn der tatsächlichen Banküberweisung an Dich mehrere Tage liegen können (aber nicht müssen), wäre es vermutlich sogar noch möglich diese Überweisung noch zu stoppen.

In jedem Falle musst Du das zuviel gezahlte Geld denen zurückzahlen, es sei denn, Du brauchst eine "HartzIV-Aufstockung", weil Dein Lohn oder Gehalt allein nicht zum Leben reicht. In diesem Fall bedarf es aber eines anderen und vor allem neuen Antrages und das Geld auf Grund des aktuellen Antrages ist trotzdem zurückzuzahlen.

Viel Glück ;-)

Steuermacher

Sobald die Zahlung angewiesen wurde, ist ein Stopp bestimmt nicht mehr möglich.

Wenn Du es auf dem Konto stehen lässt, wird die Rückzahlung, die mit Sicherheit kommen wird, nicht so schwer ;-))

Danke für deine Antwort , hatte gestern ein Brief von dem jobcenter bekommen in dem drin steht die zahlungen werden vorläufig ab den 1.6 eingestellt ...aber angeblich wurde ja am Mittwoch das geld schon angewiesen ...deswegen frag ich ob die sowas stoppen können. 

Die Zahlung bis zum 31.05. wird auf Dein Konto eingehen. Also wird für die Zeit vom 22 - 31.05. eine Rückforderung kommen. Also wie gesagt, gib nicht alles aus.

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Sehr wahrscheinlich nicht - es sei denn, "angewiesen" war für die Sachbearbeiterin nur ein Zettel, auf dem sie das notiert hat. Wo ist das Problem? Im Zweifelsfall überweist Du das Geld wieder zurück...