Zeile 125 Eür zwingend bei Entnahme?

2 Antworten

Es geht um die Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach Par. 4 Abs 4a EStG, siehe auch die Ausfüllanleitung:

"Entnahmen und Einlagen (Zeilen 125 und 126)

Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Absatz 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (zum Beispiel privat veranlasste Geldabhebungen vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert - gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer - anzusetzen (vergleiche Ausführungen zu Zeile 18)"

Da Sie keine Schuldzinden haben, kann es auch keine nicht abziehbaren SZ geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung