Zweitwohnung als HartzVI Empfänger?

7 Antworten

Natürlich möchte ich die Miete nicht vom Jobcenter übernommen bekommen.

Und wovon bitte schön würdest Du zukünftig die zusätzlichen Kosten aufbringen wollen?

Wenn Du durch den Tod der Mutter erbst, wird dieses Erbe auf Deinen Bedarf angerechnet werden - sprich Deine Bedürftigkeit entfällt vermutlich.

Was hältst du davon, das mit dem "Leistungsempfänger" zu lassen?

Ganz offensichtlich bist du nicht darauf angewiesen und der Sozialstaat scheint dir ja auch sonst total egal zu sein. Oder glaubst du, es gibt niemanden, der in der Wohnung wohnen würden, wenn du sie nicht als Zweitwohnung oder für dein Gewerbe oder deine freiberufliche Tätigkeit bräuchtest.

Bisher ging es ja auch mit einer Wohnung.

So oder so musst du keinen fragen, wenn du eine zweite Wohnung anmietest. Ob dich der Vermieter allerdings will - der sich natürlich auch die Frage stellt, wo die zweite Miete herkommt, wenn die erste schon vom Staat kommt - wage ich zu bezweifeln. "Erben" ist jedenfalls nicht.

Da seit 01.01.2023 das Gesetz jetzt geändert wurde und nun Bürgergeld heißt, hat sich aber trotzdem nicht soviel geändert. Da Du vom Jobcenter aber bei Deiner bisherigen Wohnung unterstützt wirst, kann ich das ausschließen. Auch gibt es bei einer Mietwohnung keine Erbfolge, es sei denn Deine Mutter war Vermieterin. Die Miete für diese Wohnung darf das Jobcenter auch nicht übernehmen, selbst wenn es wollte. Da Wohnungen inzwischen so teuer geworden sind werden Dir auch die neuen Freigrenzen nicht weiterhelfen, denn es zählt der tatsächliche Wohnungswert. Also vergiß Dein Ansinnen.

Jede vernüftig denkende Person wird wohl erstaunt sein, wenn ein Bürgergeldbezüger eine 2. Wohnung nutzen möchte. Ich glaube du bist gezwungen eine der beiden Wohnungen zu vermieten. Für einen Untermietvertrag den du mit Mieter machst, benötigst du das Einverständnis des Vermieters. Ich glaube es geht um Quadratmeter-Grösse der Wohnung für wie viel Wohnraum das Jobcenter zahlt. Informiere dich wie gross die Wohnung maximal sein darf, damit die Kosten übernommen werden. Dann kannst du entscheiden, welche der beiden Wohnungen du bewohnen möchtest.

Wenn du später genügend verdienst um auf eigenen Beinen zu stehen, wird eine Eigenbedarfskündigung schwierig sein, damit du 2 Wohnungen nutzen kannst. Die Gerichte helfen zu 90 % den Mietern. Es ist also nicht sicher ob du die Untermieter aus der Wohnung bringen kannst.

Entscheide dich für eine Wohnung und lasse den Vermieter die andere Wohnung vermieten, dann hast du keinen Aerger mit Mietern.

Wenn die Wohnung gleichwertig ist, spricht nichts dagegen, das du in die Wohnung deiner Mutter ziehst und deine Wohnung kündigst.

Zwei Wohnungen werden die dir nicht finanzieren, du wirst dich entscheiden müssen, in welcher du wohnen willst.