witwenrente für in der dominikanischen Republik verheiratete Dominikanerin die mit deutschen rentner verheiratet ist aber noicht in deutschland gelebt hat?

3 Antworten

Grundlage ist, dass die Ehe in Deutschland anerkannt ist.Also entweder hier geschlossen, oder hier durch das Anerkennungsverfahren gegangen ist.

Dann müssen natürlich Rentenansprüche für die Altersrente des Ehemanns bestehen (mindestens 60 Beitragsmnate) und es darf keine Verworgungsehe gewesen sein,aalso mehr als 1 Jahr vor dem Rentenbeginn geschlossen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
pedro151149 
Fragesteller
 14.09.2023, 15:19

vielen Dank für diese Info so ähnlich habe ich es mir gedacht. Also vermutlich ohne das Anerkennungsverfahren gäbe es vermutlich keine Witwenrente selbst wenn alle Unterlagen von der in der R.D. geschlossenen Ehe z.B. auf dem AUsländeramt oder der deutschen Botschaft in Santo Domingo vorliegen.

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wfwbinder  14.09.2023, 15:44
@pedro151149

Ich denke im schlimmsten Fall könnte die Witwe as Anerkennungsverfahren auch hinbekommen,aber Sie müßte die Heiratsurkunden mit einer Apostille udn über die Botschafts zur Behörde nach Düsseldorf bekommen.

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Bei der Höhe des Anspruchs kommt es (wie so oft im Leben) auf den speziellen Einzelfall an.

Meiner Meinung nach gilt, die Ehe muss primär rechtskräftig mindestens 1 Jahr bestanden haben.

Desweiteren..... muss der verstorbene Ehepartner in Deutschland zumindest 5 Jahre Beiträge eingezahlt haben, damit der Hinterbliebene den in Dt. erworbenen Rentenanspruch des verstorbenen Ehepartners erhalten kann, unabhängig der Staatsangehörigkeit des Hinterbliebenen.

Eine verlässliche Auskunft, kann dir nur der zuständige Rentenversicherungsträger geben.