Wie werden betriebliche und gesetzliche Rente aus Belgien in Deutschland steuerlich behandelt?

1 Antwort

1. Zur Zeit noch Wohnsitz in Belgien. Daher dort unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig udn hier beschränkt steuerpflichtig mit den inländischen Einkünften. Daher ist es auch ein Gerücht, dass Du ohne die Betreibsrente hier keine Steuern zahlen müsstest. Da man bei der beschränkten Steuerpflicht keinen Grundfreibetrag hat.

2. Wenn Du nach Deutschland ziehst, kehrt sich das um. Hier unbeschränkte Steuerpflicht und für die Einkünfte aus Belgien dort beschränkte Steuerpflicht. Aber Du profitierst von einer besonderen Regl in Artikel 19 Abs. 2 des DBA mit Belgien. Weil Du die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, wird dann die öffentliche Rente, die sonst in Belgien zu versteuern wäre, hier in "D" besteuert. Das spart Dir die belgische Steuer und den Progressionsvorbehalt in "D."