Wie sich gegenüber unklugen Hauskäuferin verhalten?

9 Antworten

Lass dir auf jeden Fall spätestens beim Notartermin die verbindliche Finanzierungszusage der Bank des Käufers vorlegen.

Sonst kannst du unliebsame Überraschungen erleben.

Der Rest ist zwar verwunderlich, kann dir aber letztlich egal sein.

Markus12 
Fragesteller
 15.11.2016, 10:16

Danke, aber siehe Ausgangsfrage. Die Finanzierungszusagen liegen von allen dreien bereits vor.

0

Hallo,

habe nur deine Frage gelesen und etwas recherchiert, weil interessant !

Ich bin jetzt nur verwundert, wie man auch als uninformierter Häusleverkäufer so richtig ins Fettnäpfchen treten kann. Da würden mir die naiven Kaufinteressenten weniger Kopfzerbrechen machen. 

http://www.streifler.de/immobilienverkauf-3a-wie-sich-verkaeufer-einer-gebrauchtimmobilie-wirksam-vor-haftungsrisiken-schuetzen-_10894.html

Dir dann viel Glück ! ;-) 

Markus12 
Fragesteller
 16.11.2016, 09:39

Danke. Ich versteh allerdings nicht, was dein Link mit Fettnäpfchen zu tun hat.

0
Markus12 
Fragesteller
 16.11.2016, 11:04
@Gaenseliesel

Achso. Gewährleistungen und Garantien sollte man als Verkäufer von gebrauchten Immobilien einfach immer ausschließen. Ist ein bisschen so wie auf ebay mit altem Autozubehör. :-)

1

Solche unbedarften Käufer und dann auch noch 3 davon? Na ja Käufer sind sie erst, wenn sie auch beim Notar waren. Verpflichtet ist der Verkäufer dazu, bei der Hausübergabe an die neuen Eigentümer, alle relevanten Unterlagen zur Immobilie zu übergeben. Per Gesetz muss zum Vertriebsstart ein gültiger Energiepass vorliegen.

Auch für den Verkäufer ist es vorteilhaft wenn der Käufer mit einem Sachverständigen besichtigt hat, bei späteren Reklamationen kann ich als Verkäufer darauf verweisen, dass, das was ein Fachmann nicht festgestellt hat, ich als Laie erst recht nicht feststellen konnte.

Der Verkauf von gebrauchten Immobilien erfolgt grundsätzlich unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Der Verkäufer haftet lediglich für so genannte arglistig verschwiegene Mängel.

Andre Leers DEKRA Bewerter

Spätestens beim Notar werden die Üblich- und Selbstverständlichkeiten, wie Energieausweis und Belastungen, geklärt. Du wirst also allenfalls den Kaufpreis abzüglich der Bankschulden erhalten. An die kommende  Vorfälligkeitsentschädigung denke bitte rechtzeitig!

Hauszeichnungen muss man nicht übergeben und Flächenmaße können die potentiellen Käufer selber aufnehmen. Abrechnungen dürften auch nicht deren Problem, sondern eher Deins sein, da Du Vertragspartner des jeweiligen "Lieferanten" bist. Die Grundsteuer für das Jahr wird automatisch von dem kassiert, der am ersten des Kalenderjahres Eigentümer war. Wenn Du also Mitte Januar verkaufst, dann mußt Du dafür sorgen, dass Du für die restlichen Monate die Grundsteuerzahlungen vom Käufer erstattet bekommst.

Nur wenn auf dem Dachboden der Holzbock haust und bei Starkregen der Keller regelmäßig volläuft, dann ist es Deine Aufklärungspflicht! 

Diese 3 Interessenten, die kaufen wollen, haben Sie weil ohne Makler verkauft wird. Bei Maklern schauen alle Käufer genauer hin, da der als Dritter im Bunde ja viele Angaben machen kann, die falsch sind, ohne so richtige ernsthafte Konsequenzen. Das wissen die Makler auch und ein Teil der Käufer ebenfalls. Bei Direkten Verkauf ohne Makler, ist das völlig anders. Verschweigt der Verkäufer einen Mangel, hat das ernste Konsequenzen. Wenn das Objekt in gutem Zustand ist, sind ja auch keine Mängel zu erwarten. Übrigens Enerieausweise sagen wenig über die tatsächlichen Verbrauchswerte im Haus aus. Deshalb lassen viele sich die nicht zeigen. Eine Aussage wieviel Gas-Kw/h verbraucht wurden ist da wesentlich verbindlicher.

Die ganzen Unterlagen würde ich nicht mitgeben, wenn nicht danach gefragt wird. Überlege mal irgendwo ist ein kleiner Fehler drin. Dann haftet der Verkäufer dafür.


Markus12 
Fragesteller
 16.11.2016, 09:37

Der Verkäufer haftet selbstverständlich sowieso in jedem Fall für die Richtigkeit seiner Angaben (bzw. darf nicht arglistig täuschen), völlig egal, ob ein Makler dazwischenhängt oder nicht.

Energieausweise gibt's zwei Sorten, Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. ;-) In Verbrauchsausweisen steht drin, wie viel Gas in den letzten 3 Jahren verbraucht wurde, also das sagt schon was aus. :)))

Und meinst du echt, jemand kauft DESHALB ein Haus, "weil ohne Makler verkauft wird"? Also ich kaufe ein Haus, weil ich es schön finde, die Lage gut finde und eben drin wohnen will. :-) Wenn ich dafür einen Makler bezahlen muss, ist das halt leider so, wenn ich mir das sparen kann, umso besser.

0
hildefeuer  16.11.2016, 11:30
@Markus12

ja sicher, wenn Geld nur eine untergeordnete Rolle spielt. Das ist bei einer vielzahl der Menschen aber nicht der Fall. An Makler müssen bereits eine 5stellige Summe gezahlt werden, wenn das Objekt über 180.000 kostet und dafür bekommt man meist nix brauchbares. Ein Bekannter hat bei Gö gerade sein Haus verkauft für 170.000 musste 9.000 an E&V zahlen. Er sagt auch: Nie wieder mache ich das. Ist auch kein Neuling. Ist bereits das 2. Haus was er verkauft hat.

0