Grundbuch austragen -EigentümerGemeinschaft?

2 Antworten

Du bist doch wahrscheinlich auch in der persönlichen Haftung für die auf dem Grundstück lastenden Schulden. Ohne Zustimmung der Gläubiger kannst Du die Schulden nicht abschütteln. Da würde auch die Schenkung des Hälfteanteils an den Bruder nicht helfen.

Du kannst dem Bruder aber Beine machen indem Du die Teilungsversteigerung des Grundstücks beantragst. Das kann jeder Miteigentümer und es ist dann quasi ein Zwangsverkauf gegen den sich der Miteigentümer nicht wehren kann.

Allerdings sollte man so eine Sache gut vorbereiten, z.B. dadurch, dass man den Wert des Grundstücks ermitteln läßt und sich ausrechnet, ob die Schulden bei einer Veräußerung damit abgedeckt werden könnten.

Eindeutiger Nachteil einer Teilungsversteigerung ist, dass sie sich über Jahre hinzieht. Deswegen sollte man sie zunächst nur androhen in der Hoffnung, dadurch die Entscheidungsprozesse zu beschleunigen.

Ja das ist möglich. Du schenkst dabei quasi dem Bruder deinen Anteil am Haus. Hierfür ist es erforderlich, dass ihr zusammen zu einem Notar geht, der dafür einen Vertrag macht und die Formalitäten. Die Kosten hierfür hängen vom Wert des Hauses ab, aber geh mal ganz grob von 3000€ aus, nur als Orientierung, in welcher Größenordnung das liegen kann.