Wie funktioniert eine Überschreibung einer Eigentumswohnung?

5 Antworten

Das ist eine Aufgabe für den Notar. Jede Übertragung eines Grundstücks Bedarf der notariellen Beurkundung.

Was aber wichtig werden kann, sind die Begleitumstände.

1. Es soll eine Schenkung unter Auflagen (übernahme der Restschulden) werden. Kein Problem.

2. Wer wird danach darin wohnen? 

a) einer der Beschenkten?

b) Weiterhin die Schenkenden?

3. Wenn die Schenkenden, werden die Miete zahlen, oder ein Wihnrecht haben? 

4. Wenn es ein unentgeltliches Wohnrecht wird, wer zahlt die Nebenkosten?

5. Wird die Wohnung vermietet? Nur dann ist es für die beschenkten einkommensteuerlich relevant. Die Kosten können von den Einnahmen abgezogen werden. Ein eventueller Verlust kann zu steuervorteilen führen, ein Überschuss ist zu versteuern.

6. Wie werden sich später die Kinder einigen? Wer wird darin wohnen und wie wird der abgefunden, der nicht darin wohnt?

Ich habe schon eine ganze Reihe solcher Dinge bearbeitet, es ist Einiges zu berücksichtigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
GoaSkin  02.03.2017, 00:02

Man sollte aber vielleicht vorher mit dem Kreditgeber darüber sprechen. Die Kinder haben allenfalls eine andere Kreditwürdigkeit. Im schlimmsten Falle hat die Bank kein Interesse daran, den Darlehensvertrag mit den Kindern weiterzuführen. Aber schon, wenn die Konditionen ganz andere werden, wäre das eine böse Überraschung.

Mein Vorschlag: Erst einen Termin bei der Bank; dann beim Notar.

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Steuervorteile haben die Kinder nur dann, wenn die Eigentumswohnung nach der Überschreibung vermietet wird.

Wird ein Nießbrauchrecht eingeräumt, dann können Instandhaltungskosten oftmals nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Die Überschreibung kann nur durch einen Notar abgewickelt werden.

Bisher keine zielführenden Antworten. 2 Dinge sind nicht in der Frage enthalten, die ich jetzt einfach mal vorraussetze: Die Eltern sind Rentner und zahlen keine/ wenig Steuern , wohnen aber in der ETW, -die Kinder arbeiten und zahlen (viel ? ) Steuern. Dann gibt es eine gute Lösung, die ich bereits durchgezogen habe:: Die Wohnung wird zum Marktpreis an die Kinder zu gleichen Teilen verkauft:Aus dem Verkaufserlös wird der Kredit der Eltern getilgt (1. Vorteil: Bei Verkauf muss die Bank auch wenn der Festvertrag noch läuft, der Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung zustimmen ). Die Finanzierung der Kinder wird bei dem heutigen Zinsniveau bedeutend billiger sein. Grunderwerbsteuer fällt keine an. Die Wohnung wird an die Eltern vermietet zu 66% der ortsüblichen Miete (wenn der Mietpreis an eigene Angehörige über diesem Prozentsatz liegt ist vollständige Absetzung aller Kosten möglich ) Die Kinder können alles absetzen, Zinsen Abschreibung , Instandsetzung, Hausversicherungen jede Schraube, usw. (Belege sammeln) . Dadurch entstehen steuerliche Verlust, die die Einkommenssteuerbelastung der Kinder senken. Beachten: Mietvertrag muss wie unter Fremden üblich ausgestaltet werden, also keine "familiären" Zusatzklauseln einfügen. Wenn die Kinder zusätzlich ihre Steuerersparnis jedes Jahr an die Eltern "schenken" wird die Belastung der Eltern wahrscheinlich sogar geringer sein als heute. Die Miete muss per Dauerauftrag auf einem gemeinsamen Konto der Kinder eingehen, wo auch alle Belastungen gebucht werden. Die Kinder geben eine gemeinsame Steuererklärung (Erklärung zur gesonderte und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen) ab , der Verlust wird dann geteilt in der Steuerklärung der Kinder berücksichtigt und mindert in voller Höhe das zu versteuernde Einkommen.

Keine Bank lässt Schuldner aus dem Vertrag, nimmt aber gerne weitere Schuldner in den Vertrag auf. Da der "Verkauf" auch Grundsteuern kostet, verliert ihr nur Geld ca .3-4 % des Wertes der Immo. Falls das minderjährige Kinder sind geht es eh nicht. Und warum man erwachsenen Kindern seine Schulden überschreiben muss......versteht keiner

Überschreiben funktioniert bei Videokassetten oder Festplatten. Eigentumswohnungen können nicht überschrieben werden. Sie werden übereignet.

Übereignung ist der dingliche Vollzug eines schuldrechtlichen Geschäfts. Hier ist offenbar eine Schenkung gewollt.

Immobilien sind nicht notwendigerweise mit Steuervorteilen verbunden. Es müssen schon Einnahmen daraus erzielt werden. Dann können auch alle Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden. Da der Spitzensteuersatz bedauerlicherweise nicht bei 100% liegt, lassen sich nie alle Ausgaben durch Steuervorteile refinanzieren.

BTW: Von Schenkungsteuer hast Du schon mal was gehört?

wfwbinder  01.03.2017, 19:58

  Da der Spitzensteuersatz bedauerlicherweise nicht bei 100% liegt,

Um ehrlich zu sein, finde ich es ganz gut, dass ich was behalten darf. ;-) :-)

Aber warten wir mal ab, wie es nach der Wahl wird.

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wfwbinder  01.03.2017, 20:13
@Privatier59

Wegen der Begrenzung der Vorstandgehälter sehe ich schon eine Welle von Scheidungen/Eheschließungen. Die roten wollen ja die Vorstandgehälter begrenzen udn oder die steuerliche Abzugsfähigkeit.

Lösung:

Der Vorstand heiratet die Vorstandssekretärin zahlt der ein Gehalt von 10 Mio. und der Vorstand begnügt sich mit 500.000,-.

Aber wieso sollen die Einkünfte der Vorstände begrenzt werden, aber nciht die von Lewandowski, Ribery usw.?

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