2 Häuser vererben an zwei Kinder mit nutzungsrecht

7 Antworten

Spart nicht am falschen Ende, das geht später sonst nur böse aus!

Geht zum spezialisten, z. B. einem Anwalt, setzt euch gemeinsam hin und lasst euch beraten.

Ziel sollte dann möglichst ein Erbvertrag sein, den dann alle Parteien unterschreiben.

Dann ist alles sauber geregelt!!!

Haefele456 
Fragesteller
 14.08.2023, 14:28

Wenn das so einfach wäre. wir waren schon bei einem Notar, aber das war irgendwie nicht gewinnbringend.Aber Danke!

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Gut... man könnte alles mit der Tochter und dem Sohn notariell mit Niessbrauchrecht festhalten,

ich würde dringend empfehlen, das der Notar den Passus "Schenkungen werden auf den Pflichtteil angerechnet" da rein schreibt, ansonsten könnte das böse enden.

Auch wenn ihr alles somit gesichert zu haben scheint, niemand weiß, wie es bei Euch dir und deinem mann weiter geht... finanziell und gesundheitlich...

im schlechtesten Fall könnte die Schenkungen rückabgewickelt werden, wenn ihr innerhalb 10 jahren ins Pflegeheim kommen würdet

Privatier59  12.08.2023, 21:15

Bei dem Haus das für die Tochter vorgesehen ist dürfte da eher ein lebenslanges Wohnrecht angezeigt sein.

Bei beiden Häusern muss man sich Gedanken machen, wer denn eigentlich Sanierungskosten tragen muss. Die können erheblich sein seit der Leibhaftige Bundesminster geworden ist und uns mit der diabolischen Wärmepumpe terrorisieren will. Wäre doch dumm, wenn man da eine wirtschaftlich ungünstige Vereinbarung treffen würde.

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tellerchen  12.08.2023, 21:28
@Privatier59

da hast du Recht...ich sehe die Gefahr darin, das niemand weiß ob die guten Kinder später mal immer noch die Guten Kinder sind... mein Bruder ist wie hier die stellung des Sohnes....ich hingegen bekam das Elternhaus samt Niessbrauchrecht...mein Vater hat die 10 jahre der Schenkung nicht überlebt, meine Mutter ist 15 Jahre später verstorben...heisst bei meinem Bruder war die Frist abgelaufen, bei mir mit Niessbrauchrecht der Mutter begann sie ja erst mit dem Tode. Mein Bruder hat dann versucht obwohl er ein grosses Grundstück geschenkt bekam, per Pflichtteil etwas von meiner Schenkung zu bekommen...mein Glück war damals, das der Notar damals obigen Passus reingeschrieben hatte, wodurch der Pflichtteilsanspruch ins Minus gerutscht war... also nix mit Pflichtteil. nicht auszudenken, der Notar hätte damals sowas nicht reingeschrieben... dann hätte ich das Elternhaus verkaufen müssen oder beleihen.

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Privatier59  12.08.2023, 21:36
@tellerchen

Deshalb genau ist es so schwer, hier Ratschläge zu geben:

Die Mutter eines guten Freundes ist im vergangenen Jahr genau 6 Wochen vor meiner verstorben. Dort waren Erben des erheblichen Grundbesitzes er und seine Schwester. Die führen das Erbe ungeteilt weiter.

Bei harmonischen Verhältnissen klappt das.

Mein Bruder und ich lieben uns wie Kain und Abel und haben erst vor wenigen Jahren Waffenstillstand beschlossen.

Zum Glück hatten unsere Eltern die Immobilien aufgeteilt. Alles andere hätte Mord und Totschlag gegeben.

Den Barnachlass zu teilen war Centgenau möglich. Das hat den Waffenstillstand nicht gestört.

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tellerchen  12.08.2023, 21:49
@Privatier59

mein Bruder war damals der Liebling meiner Eltern...warum wieso kann ich garnicht sagen da ich fast 20 jahre in einer Ehe gelebt hatte, und bin dann nach der Scheidung ins Elternhaus zurück, da war meine Mutter und mein Bruder zerstritten bis aufs Blut, warum kann ich garnicht sagen, ich hätte es gerne gewusst... seitdem dem tituliert er mich mit Eigentümer des nachbarlichen Grundstücks... ich vermute mal, der hat damals, als meine Eltern in Urlaub waren... meinen Schenkungsvertrag gesehen... mein Bruder war damals nicht mal bei der beerdigung meiner Mutter und drei jahre vor dem Tod meiner Mutter hat er sie mit dem Hinweis von seinem Grundstück verwiesen "verlassen sie bitte mein Grundstück".... ein Grundstück was er selber von ihr heschenkt bekam...

ich möchte dem Fragesteller hier keine Angst machen... ihr solltet das mit dem Notar gut besprechen dann könnt ihr vielleicht sicher sein, das sich Eure kinder nicht später bis aufs Blut bekämpfen...

ich habe dazu jetzt nix mehr zu sagen... wühlt mich gerade wieder auf

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Z.B., indem Ihr beide Häuser unter Nießbrauchsvorbehalt an die Kinder überschreibt. In Ausübung der Nießbrauchsrechte vermietet Ihr das eine an den Sohn und bewohnt das andere selbst. Wertausgleich kann durch Auszahlung eines entsprechenden Betrages durch Euch an die Tochter oder durch eine Ausgleichszahlung des Bruders an die Schwester erfolgen.

Weitere Möglichkeiten sind denkbar.

Bei solchen Werten solltet Ihr nicht an einer Beratung, z.B. durch einen Steuerberater, sparen.

Andri123  12.08.2023, 19:12

Genau. Das Ganze kann man auch in einem Erbvertrag festschreiben, z.B. dass der Sohn erst im Erbfall ausgleichspflichtig wird. Wie man das steuerrechtlich gestaltet, weiss auch ein Steuerberater.

Bei der Frage der Gerechtigkeit geht es dann auch um die Frage, ob der Sohn überhaupt eine angemessene (marktübliche) Miete zahlen soll.

Wenn das Gesamterbe nicht über 1,6 Mio liegt, kann man sich das Ganze auch sparen. Es gibt ja 4mal den Freibetrag von 400.000,-€.

Eine Bekannte bzw. deren Mann hatte mal eine Leibrentenregelung, und die Schwiegermutter wurde dann 96 Jahre alt, wodurch der Hauswert weit überschritten wurde ...

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Wir kennen die Gesamtsituation nicht:

Wenn sonstiges Vermögen in liquidier Form vorhanden ist könnte man das zum Wertausgleich nutzen.

Wenn sich die Kinder gut verstehen könnte man beide Häuser an beide verschenken.

Wenn allerdings kein zusätzliches Vermögen zum Ausgleich zur Verfügung steht und sich die Geschwister nicht wohlgesonnen sind wird es schwierig mit der Gerechtigkeit.

Da müßte man sich zum Steuerberater noch einen Familienberater dazu nehmen.

Oder man entscheidet getreu dem Grundsatz "Nach mir die Sintflut". Dann könnte man dem einem das eine und dem anderen das andere Haus zuwenden. Wenn die sich drüber streiten liegt Ihr längst auf dem Friedhof.

Ihr habt zwei Häuser. selbst wohnen wollt Ihr in dem was weniger Wert ist.

Das was mehr Wert ist wird schon vom späteren Eigentümer, zur Zeit gegen Miete, genutzt.

Die Miete ist nötig, um die Rente aufzustocken.

Aufgabenstellung (möglichst) gleichmäßige Aufteilung des Erbes, Schutz vor verwertung, falls Ihr mal Pflegebedürftig werdet udn eventuell ins Heim müsst.

Ist das die Umfassende Zusammenstellung?

Was feht ist ggf. ob noch anderes Vermögen vorhanden ist, ob schon ein Kind vorab etwas bekommen hat.

Was Ihr braucht ist Rat von einem Steurprofi, der sich im Erbrecht auskennt.

  1. Auf keinen Fall Nießbrauch, sondern nur ein gut ausformuliertes Wohnrecht, denn sonst ist die Wohnung blockiert, auch wenn Ihr nicht mehr dort wohnen könnt.
  2. Zu lösen ist ein Wert ausgleich, aber wenn der Sohn mit dem wertvollerem Haus direkt an die Schwester zahlt, kann Schenkungssteuer ausgelöst werden, da muss man etwas tricksen.

Sucht Euch einen Berufsollegen von mir in Eurer Gegend, denn wenn Ihr nur mit einem Notar arbeitet, habt Ihr fast immer das Problem, dass die sich mit Steuern nur soweit auskennen, wie es Grunderwerbsteuer betrifft und selbst da nicht immer, wie man häufig findet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung
Haefele456 
Fragesteller
 14.08.2023, 14:26

Du hast die Situation erfasst

mein Problem ist das mein Sohn meint durch die Mietzahlungen würde schon sein Erbe verringert werden, so dass er keine Ausgleichszahlung leisten muss.Das ist wohl rechtlich so vorgeschrieben , aber mir nicht ganz klar.

Wir wollen das ja alles im Einvernehmen regeln, aber das ist nicht so einfach.

Mit dem Wohnrecht ist ein guter Tipp!Geld ist bis heute nicht geflossen, sollte im Moment aber auch nicht denn von irgendwas müssen wir ja auch leben.

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wfwbinder  14.08.2023, 17:06
@Haefele456

Alles zu regeln, wendet Euch vertauensvoll an einen kompetenten Kollegen von mir.

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