Eine Mutter möchte Haus und Garten an jüngere Tochter überschreiben, wie können die Ansprüche der älteren Tochter am Haus für die Zukunft berücksichtigt werden?

4 Antworten

Bitte erst einmal darlegen, was mit "überschreiben" gemeint ist. Bunt anmalen sicherlich nicht, also was dann?

Und welche Rechte die ältere Tochter - also wohl du - am Haus so hat. Das wäre auch interessant zu erfahren.

Eine "Schwenkung zu gleichen Teilen" klingt gut, ich weiß aber nicht, was das ist.

meine Rechte (mit einer vollen Übertragung des Hauses an meine Schwester würde mein Erbschaftanteil ja erlöschen) möchte ich nicht abtrete

Nochmal: Welche Rechte hast du an dem Haus? Und wer ist gestorben, dass ein "Erbschaftanteil" bestünde?

Sie schreibt doch, welche Rechte sie an dem Haus hat.

Die Mutter will auf der einen Seite der einen Tochter das Haus überschreiben. Auf der anderen aber gerecht sein. Vermutlich im Sinn einer gleichmäßigen Verteilung des Erbes. Zumindest teilt sie das der anderen Tochter mit. Ob sie das ernst meint, wird man später sehen.

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@Rat2010

Sie schreibt doch, welche Rechte sie an dem Haus hat


Ja.

Keine.

Ich wollte aber, dass sie selbst drauf kommt. Aber dann kommen solche Lichtgestalten wie du und zerhauen den Effekt. Super.

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@EnnoWarMal

Ich denke, dass dein Problem jetzt jeder verstanden hat, auch wenn es von anderen einfach zu viel verlangt ist, ohne meinen Hinweis die verschrobenen Gedankenwege zu gehen.

Nur hat das in Wirklichkeit nichts mit der Frage zu tun.

Jenseits deiner manchmal etwas engen Welt gibt es halt auch noch eine andere und in der ist es natürlich, dass man Kinder wenn möglich nicht ungleich behandelt. Auch nicht bei Schenkungen oder Erbe.

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@Rat2010

Na dann wünsche ich der Tochter viel Spaß, ihren "Anspruch" durchzusetzen.

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Zuerst einmal sollte man wissen, ob es baulich möglich ist, das Haus in zwei unabhängige Wohneinheiten aufzuteilen. Dann könnte man bei einem Notar verfügen, dass die eine Wohneinheit an Deine Schwester übertragen wird und die andere Wohneinheit an Dich übertragen wird - entweder noch zu Lebzeiten der Mutter oder erst nach dem Todesfall. Man sollte aber auch die Möglichkeiten in Betracht ziehen, dass die Mutter ein Pflegefall wird oder aus anderen Gründen die Wohneinheit nicht mehr halten kann und verkaufen muß.

Ist das Haus nicht in separate Wohneinheiten aufteilbar, dann sollte man schon aus Gründen der steuerlichen Betrachtung und der Schwierigkeit gemeinsame Entscheidungen über die Renovierung und ...  zu treffen versuchen das Haus an Deine Schwester in einer Schenkung zu übertragen und Dir eine Ausgleichzahlung als Schenkung zukommen zu lassen. Dann kann es Dir auch egal sein, wenn sich Deine Schwester von ihrem Lebensgefährten einmal trennt.

Eine gute Beratung bei einem Steuerberater und einem Notar im Vorfeld können vor vielen unliebsamen Überraschungen schützen.

Der passende Spruch zum Thema ist: "Gerecht und Haus, schließen sich aus."

Muss aber nicht gelten, wenn der gute Willen von allen Seiten und etwas Vermögen oder Einkommen vorhanden ist.

Hat irgendwer eine realistische Vorstellung, was das Haus wert ist? Das ist wichtig, weil du es nach der Schenkung los sein wirst und auch los sein solltest. Es gbt kein vernünftiges Teileigentum, wenn die Schwester und ihr Freund was reinstecken. Dazu läuft gegen dich, dass die Schwester da ist und du weg bist.

Wenn die Mutter gerecht sein will, muss sie dir etwas im Wert der Hälfte vom aktuellen Wert des Hauses zukommen lassen. Das klappt auch, wenn sie das Geld nicht hat oder ausgeben will, indem sie der Schwester nur die Hälfte schenkt. Die andere Hälfte erwirbt die Schwester. Wenn die das Geld nicht hat, kann ihr die Mutter ein Darlehen geben, das sie an dich weiterreichen kann.

Im Ergebnis hat also die Schwester das Alleineigentum an dem Haus. Du hast eine (verzinste) Forderung gegen deine Schwester im Wert des halben Hauses oder es gibt irgendwas anderes in dem Wert, das du bekommst.

Man erlebt praktisch nur, dass irgendwelche Niesbrauchs-, Teileigentums- oder anderen Lösungen irgendwas zwischen "schlecht" und "Desaster" enden.

"Gerecht und Haus, schließen sich aus."

Und vor der Rechtschreibreform gab es das sogar ohne Deppenkomma. Auch wenn es dadurch nicht richtiger war.

Die Mutter kann ihr Eigentum verschenken, an wen sie will.




Im Ergebnis hat also die Schwester das Alleineigentum an dem Haus. 


Ja. Fertig.




Du hast eine (verzinste) Forderung gegen deine Schwester im Wert des halben Hauses 




Nein. Woraus sollte sich eine solche Forderung denn begründen?


Die Mutter wird wohl ihre Gründe haben, warum sie mit ihrem Eigentum so und nicht anders umgeht.


Wer will es ihr verbieten?













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@EnnoWarMal

Kein Mensch verbietet der Mutter, ihr Vermögen zu Lebzeiten so zu verteilen, dass eine alles bekommt.

Ebenso verbietet aber auch kein Mensch ihr, genau das nicht zu tun. Wenn deine Lebenserfahrung dagegen spricht, also z. B. durch würfeln ausgewählt wird, welches der Kinder alles bekommt, sei dir sicher, dass das mehr die Ausnahme als die Regel ist.

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Man könnte hier an eine Teilschenkung denken, nämlich, dass die Mutter das Haus zum halben aktuellen Wert verkauft und den Erlös an Dich weiterschenkt. Ein eventuelles Wohnrecht der Mutter muss dabei natürlich berücksichtigt werden.