Wem gehört das Haus wenn es schwiegermutter bezahlt?

5 Antworten

Wenn Dein Mann stirbt, werden Du und Deine Kinder bei einer Ehe in Zugewinngemeinschaft - wenn Dein Mann keine anderweitige testamentarische Verfügung getroffen hat jeweils Erben zu 50%.

Ob dann die Schwiegermutter weiterhin das Darlehen abbezahlt, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Wenn die Schwiegermutter ihre Zahlungen einstellt, dann wird die Bank das Darlehen (Restschuld) fällig stellen und auf ihre Grundschuld zugreifen, soweit das Darlehen über Eure Immobilie abgesichert wurde - und dann würde das Haus verkauft werden - es sei denn Du selbst nimmst folgend - Bonität vorausgesetzt über die Restschuld selbst ein Darlehen auf.

Angelsiep  07.01.2023, 18:20

Deine Schwiegermutter hat sich verpflichtet, das Darlehen zu bezahlen.

Sie kann nicht einfach sagen, unter diesen Umständen zahle ich nicht mehr.

So lange sie zahlungsfähig ist, muß sie das auch weiter tun.

Auf etwas anderes würde sich die Bank, doch nicht einlassen.

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Sofern es kein Testament gibt, erbst du die Hälfte des Vermögen und auch der Schulden. Die andere Hälfte erben die Kinder zu gleichen Teilen.

Sind die Schulden für das Haus denn seine und die Schwiegermutter bezahlt diese?

Auf wen läuft denn der Darlehensvertrag.

Mein Mann steht alleine im Grundbuch.

Damit ist er der Eigentümer der Immobilie, d.h. würde er versterben und kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Du und die Kinder würden die Immobilie erben. Die Schwiegermutter ist hier überhaupt nicht im Spiel, d.h. sie hat weder die Macht, jemanden aus dem Haus zu werfen, noch irgendetwas anderes in Bezug auf diese Immobilie zu fordern.

Das Darlehen, mit dem das Haus finanziert wurde, hat sicher die Immobilie selbst als Sicherheit per Grundschuld hinterlegt. Auf welchen Namen lautet das Darlehen?

Lautet das Darlehen auf Deinen Mann, jedoch die Schwiegermutter zahlt die Raten, dann geht das Darlehen an die Erben über. Zahlt die Schwiegermutter nicht mehr weiter die Raten, liegt diese Belastung bei Dir und Deinen Kindern. Kann/will niemand die Raten bedienen, so wird das Haus von der Bank verwertet, jedoch nur um das Darlehen zu tilgen.

Lautet das Darlehen auf die Schwiegermutter, so ist diese verpflichtet, die Raten zu zahlen und sie kann auch nicht einfach ohne Not entscheiden, diese Zahlungen einzustellen, da gegen ihr Vermögen vollstreckt werden kann, bevor das Haus als Sicherheit verwertet würde.

Daher: kläre ab, ob Du das verbleibende Darlehen selbst mit den Kindern zusammen tilgen kannst. Du kannst der Schwiegermutter damit (falls sie unwillig sein sollte, die Restschuld zu tilgen) das Darlehen abnehmen.

Der Eigentümer steht im Grundbuch.