Mein Mann steht alleine ím Grundbuch. Wir haben beide einen gemeinsamen Sohn der 5 Jahre alt ist.

1 Antwort

Ihr habt ein Haus gekauft, das bedeutet für mich, Ihr habt es in der Ehezeit gekauft.

Das bedeutet auf der einen Seite, Du hast kein Recht, bei einer Scheidung das haus zu bekommen, aber es fällt voll in den Zugewinn ausgleich.

Um es einfach zu demonstrieren.

Nehmen wir an jeder von Euch hatte Anfangsvermögen null.

Wenn Dein Mann stirbt, erbst Du die Hälfte udn Euer Sohn die Hälfte. Bei einer Scheidung steht das Haus da als einziges Vermögen. Soll einen Wert von 200.000,- haben.

So muss Dein Mann Dir einen Zugewinnausgleich von 100.000 in Bar zahlen.