Wie wird bei Tod des im Grundbuch und Darlehen eingetrager Ehepartner vererbt?

2 Antworten

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Ganz einfach.

Wenn Dein Ehemann ein Testament macht "Alles für meine Ehefrau," dann hebelt er damit § 1931 BGB aus und Du erbst alles. 

Macht er kein Testament, haben seine Eltern ein gesetzliches Erbe von 1/4, §§ 1371 + 1931 BGB.

Also, ein paar Minuten für ein handschriftliches Testament, eventuell noch beim Amtsgericht hinterlegt und der Fall ist erledigt.

Vielen Dank für die schnelle und einfache Antwort! Ich habe mir die Paragraphen angesehen. Spannend wird das Thema dann nochmal, so wie ich das jetzt verstehe, wenn wir Kinder bekommen sollten - in Bezug auf Pflichtanteilen.

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@Kaerste

Wenn Ihr Kinder bekommt, gelten die gleichen §§ 1371, 1931 udn 1924. Ehefrau bekommt 1/2, die Kinder die andere Hälfte.

Macht er/Ihr ein Berliner Testament "Ehegatte bekommt alles, nach dessen Tod wird unter die Kinder aufgeteilt, wäre auch das klar. Nur wenn eines der Kinder den Pflichtteil geltend macht, sollte man dafür eine Lösung reinschreiben. Üblich ist, "wenn einess, oder mehrere der Kinder den Pflichtteil gelten machen, werden diese für das Nacherbe ebenfalls auf Pflichtteil gesetzt.

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Dir gehört erst mal nichts am Haus. Es wurde vor der Ehen gekauft und von deinem Partner finanziert. Ihr solltest das Regeln und mit einer Risikolebensversicherung absichern. Falls du das Kreidtrisiko tragen willst und damit was vom Haus abhaben willst solltest du auch ins Grundbuch. Das Risiko Scheidung ist wahrscheinlicher als der Tod. Bislang wird ja kaum besondern viel getilgt sein, daher ist noch nichts da was man teilen kann